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06.03.2008 - dvb-Presseservice

Versorgungswerk KlinikRente verstärkt sein Konsortium

Köln, März 2008. Das Versorgungswerk KlinikRente hat das Trägerkonsortium zusätzlich durch die Deutsche Ärzteversicherung und die DBV-Winterthur verstärkt. Gemeinsam mit den Konsortialpartnern Allianz, Swiss Life und Volksfürsorge bilden sie ab März 2008 die Träger für den Neuzugang des Versorgungswerkes für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. „Hiermit wurden zusätzliche Partner gewonnen, die vor allem mit gewachsenen Beziehungen zu den Arbeitnehmern der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überzeugen“, so Friedhelm Gieseler, Geschäftsführer des Versorgungswerkes.

Auf mehr als 800 Mitgliedseinrichtungen ist das Versorgungswerk KlinikRente seit der Gründung im Jahr 2002 kontinuierlich gewachsen. Immer mehr Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen setzen damit auf das auf Initiative des BDPK - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. gegründete Versorgungswerk. Hierdurch können die Arbeitnehmer dieser Mitgliedseinrichtungen die betriebliche Altersversorgung über einen deutschlandweiten Branchenstandard zu günstigen Konditionen umsetzen. „Hohe Sicherheit und eine stabile Administration sowie hohe Kompetenz in der Beratung waren aus Sicht der Kliniken schon bei der Gründung die wesentlichen Anforderungen an ein Versorgungswerk“, so Karl Heinrich Rehfeld, BDPK-Präsident.

Die demografischen Veränderungen und die Rente mit 67 können in der Zukunft auch zu Problemen der Arbeitgeber werden. Wenn die staatlich geförderten Vorruhestands­regelungen abgeschafft werden und gleichzeitig das Renteneintrittsalter steigt, kommen zusätzliche Kosten auf die Arbeitgeber zu. So ist es z. B. schwer vorstellbar, dass Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeiter in der Pflege die stetig steigende Arbeitsbelastung auch noch mit 65 oder 66 bewältigen können. Ein vorgezogener Ruhestand wird aber finanziell immer schwieriger und künftig nur noch bei ausreichender zusätzlicher Eigenvorsorge zu realisieren sein. Das betrifft auch die angestellten Ärztinnen und Ärzte. Viele von ihnen sind zwar durch die berufsständischen Versorgungswerke und zusätzlich die ZVK bzw. VBL noch relativ gut abgesichert, aber auch diese Systeme spüren den demografischen Wandel und die Probleme an den Kapitalmärkten.

„Die Entgeltumwandlung ist auch für die Ärzte eine sehr effektive Form der Vorsorge, denn die Einzahlungen erfolgen voll aus dem Brutto. Allerdings ist es gerade für die Ärzte aufgrund ihrer typischen Erwerbsbiographie wichtig, einen einmal begonnenen Vertrag beim Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen zu können. Genau das war für uns als traditioneller Partner der akademischen Heilberufe ein wesentlicher Grund, für eine aktive Beteiligung am Branchenversorgungswerk KlinikRente. Unseren Kunden, den Ärztinnen und Ärzten, können wir hierdurch innerhalb dieses Versorgungswerkes eine sehr hohe Portabilität bieten.“, so Hans Geiger, Vorstand der Deutschen Ärzteversicherung. 

Für die Vorsorge der ärztlichen Mitarbeiter der Krankenhäuser hat der Durchführungsweg Unterstützungskasse (KlinikRente Plus) einen besonderen Stellenwert. Hier können auch hohe Beträge steuerlich begünstigt für die Entgeltumwandlung aufgewendet werden. Allerdings gibt es bisher für diese Form der betrieblichen Altersversorgung noch keine Regelungen zur Vereinfachung der Portabilität. Deshalb ist gerade hierfür ein weit verbreiteter Branchenstandard von hoher Bedeutung. „Vor diesem Hintergrund wird das Versorgungswerk KlinikRente auch zunehmend von Tarifvertragsparteien als Lösung gesetzt.“, erklärt Geschäftsführer Gieseler. Im Weiteren führt er aus,  „dass die neuen Konsortialpartner des Versorgungswerkes KlinikRente neben finanzieller Stärke auch über eine hohe branchenspezifische Kompetenz verfügen.“



Herr Hubertus Mund
Tel.: (0 221) 29 20 93-10
Fax: (0 221) 29 20 93-70
E-Mail: hubertus.mund@klinikrente.de

KlinikRente GmbH
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