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Vollkasko muss Schaden übernehmen

Überall in Deutschland werden so genannte Fahr- oder Sicherheitstrainings angeboten. Sinn und Zweck ist es, den Pkw-Lenkern ein spürbar sichereres Verhalten im Straßenverkehr beizubringen. Bei einem solchen Sicherheitstraining beschädigte ein Teilnehmer sein eigenes Fahrzeug erheblich. Er beanspruchte von seinem Vollkasko-Versicherer die Regulierung des Schadens. Doch die Assekuranz winkte ab. Durfte sie nicht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen

12 U 85/04. Der Autofahrer habe beim Sicherheitstraining nicht „grob fahrlässig“ gehandelt, deshalb musste die Versicherung den Schaden übernehmen.