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28.02.2008 - dvb-Presseservice

Vorlesungsreihe „Haftungsrisiken in der Finanzanlage-Beratung“

Haftungsklippen in der Fianzanlageberatung umschiffen durch sorgfältige Prüfung insbesondere von Koppelgeschäften

Koppelgeschäfte: Umsatzquelle und Haftungsfalle

Gern geübte Praxis bei Versicherungs- und Finanzvermittlern sind Finanzierungen von Immobilien über eine Kombination von Versicherungen, Bausparen und Bankdarlehen. Über solche Koppelgeschäfte kann man als Versicherungs- bzw. Finanzvermittler gleich mehrere Umsatz- bzw. Provisionsquellen sprudeln lassen. Allerdings, und das übersehen viele Vermittler, gerät man damit auch in ein gefährliches Haftungs-Fahrwasser.

Wie man diese Haftungsklippen wirkungsvoll umschiffen kann, erläuterte der Kreditsachverständige Jens Leschmann aus Lilienthal/Bremen am 20.02.2008 Studenten der Berufsakademie Heidenheim sowie Vermittlern, die Finanzanlage-Produkte vertreiben.

Leschmanns Vorlesung mit dem Titel "Kernpunkte eines sicheren/haftungsfreien Vertriebs von Finanzprodukten" ging insbesondere auf die "Haftungsfallen" der Prospekthaftung sowie beim Abschluss von verbundenen Geschäften ein. An zahlreichen praktischen Beispielen wie dem folgenden verdeutlichte er den angehenden Vertriebs-Fachleuten, wie man solche Haftungsfallen vermeiden kann:

So meinte es ein Vermittler besonders gut – mit seiner Provision. Seine Kunden, völlig unerfahren, verließen sich vollkommen auf ihn, als er folgendes gewagte Finanzierungskonstrukt komponierte:

Vermittelt wurde einer jungen Familie ein Hypothekendarlehen in Höhe von 100.000 € über eine Bank - mit Tilgungsaussetzung über eine Lebensversicherung in gleicher Höhe; die Familie musste ja schließlich abgesichert werden. Ergänzend dazu wurde ein Darlehen über eine Bausparkasse in Höhe von 50.000 € beantragt; der zugehörige Bausparvertrag war bereits angespart. Ein weiterer Bausparvertrag über 50.000D € wurde abgeschlossen - gedacht als „Sondertilgung“ nach Ablauf der Zinsbindung.

Vergleicht man diese Finanzierungskonstruktion mit einem reinen Hypothekendarlehen, abgesichert mit einer Risiko-Lebensversicherung, so kommt dadurch auf den Kunden ein Mehraufwand von rund 400 € monatlich zu. Da in der Beratung auf die Mehrkosten dieser Finanzierung nicht hingewiesen wurde, greift die Beratungshaftung - insbesondere die BGH-Urteile XI ZR 248/02, III ZR 62/99 und II ZR 21/06 sprechen hierzu eine eindeutige Sprache. Ergebnis war, dass der Vermittler dem Kunden die Aufwands-Differenz erstatten musste.

Fälle wie dieser sind, so Kreditgutachter Leschmann, leider an der Tagesordnung. Umso mehr sieht er die Notwendigkeit, dass sich Versicherungs- und Finanzvermittler gründlich mit diesen Haftungsfragen auseinandersetzen - zum Nutzen des Vermittlers und auch des Kunden.



Studiengang Versicherung
Herr Prof. Dr. Hans Jürgen Ott
Studiengangsleiter
Tel.: 07321 38 1912
E-Mail: ott@ba-heidenheim.de

Berufsakademie Heidenheim
Schmelzofenvorstadt 33
89520 Heidenheim
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