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18.06.2010 - dvb-Presseservice

Waisenrente: Ausbildungsende sofort melden!

Kinder und Jugendliche, die Mutter oder Vater verloren haben, können eine Waisenrente erhalten. Voraussetzung: Der Elternteil war in der gesetzlichen Rentenversicherung und sie selbst sind entweder unter 18 Jahre oder befinden sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung. Längstens wird die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Hierauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Wer älter als 18 ist und seine Ausbildung beendet, sollte die Deutsche Rentenversicherung sofort informieren. Das gilt insbesondere auch für einen vorzeitigen Abbruch. Denn das Ende der Ausbildung bedeutet gleichzeitig auch das Ende der Rentenzahlung. Erfährt die Rentenversicherung zu spät vom Ausbildungsende, müssen zuviel gezahlte Beträge auf jeden Fall zurückgezahlt werden.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn innerhalb von vier Monaten eine weitere Ausbildung beginnt - etwa nach dem Abitur ein Studium - dann wird die Waisenrente auch für die Übergangszeit weitergezahlt.

Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines oder beider Elternteile, wenn diese für mindestens 60 Monate rentenversichert waren. Grundsätzlich wird die Rente bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Wer sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet, kann sie auch bis 27 bekommen.

Weitere Auskünfte gibt es in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de