Anzeige
22.05.2008 - dvb-Presseservice

Waisenrente für Volljährige: Bei Abbruch oder Abschluss der Ausbildung endet auch die Rente

Kinder und Jugendliche trifft es besonders hart, wenn Mutter oder Vater sterben. In dieser schwierigen Situation gibt ihnen die Deutsche Rentenversicherung finanziellen Halt: Mit einer Waisenrente bahnt sie den jungen Menschen den Weg in die Zukunft. Wer nach seinem 18. Geburtstag weiterhin die Schulbank drückt, kann die Rente sogar bis zum Abschluss von Schule, Studium oder Lehre erhalten – und zwar bis zum 27. Lebensjahr, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.

Neben schulischer und beruflicher Ausbildung können Waisen auch während eines sozialen oder ökologischen Jahres mit der finanziellen Unterstützung rechnen. Ist die Ausbildung mit dem 27. Geburtstag noch nicht abgeschlossen, weil zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde, dann gibt es die Waisenrente sogar noch darüber hinaus: Die Zahlung kann sich dann um den Zeitraum des Staatsdienstes verlängern.

Brechen volljährige Waisen allerdings Schule, Studium oder Ausbildung ab, dann kann die Rente zu diesem Zeitpunkt enden. Auch während des Wehr- oder Zivildienstes und bei Arbeitslosigkeit gibt es keinen Anspruch auf Waisenrente. Läuft die Rente in dieser Zeit – zu Unrecht – weiter, muss die Rentenversicherung das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover empfiehlt deshalb: Im Zweifel sofort den Abbruch oder das Ende der Schulzeit dem Rentenversicherer mitteilen. Tipps und Hilfe geben die Experten in den Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048010 sowie die Versichertenältesten.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de