Warnung: Mögliche VSH-Haftungslücken bei Vergütungen über Honorar und Provision
Obacht: Vermittler, die sowohl Honorare als als auch Provisionen annehmen, könnten Haftungsdefizite in den bisher üblichen Vermögenschadenhaftpflicht-Verträgen (VSH) haben, warnt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler.