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26.05.2009 - dvb-Presseservice

Was Autoreisende im Ausland beachten sollten: Grüne Karte ins Handschuhfach

Millionen Menschen erreichen ihr Urlaubsziel außerhalb Deutschlands mit dem eigenen Auto. Sie verlassen sich dabei auf ihre Kfz-Versicherung. Doch was geschieht, wenn was passiert? Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Autoreisende sollten sich bestens vorbereiten. Im Handschuhfach nicht fehlen sollten die Grüne Karte und der Europäische Unfallbericht.“ 

Es genügt aber nicht, die als „Grüne Karte“ bekannte internationale Versicherungskarte an Bord zu haben. Sie muss auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Der Haftpflichtschutz greift nach dem Gesetz sowohl in ganz Europa als auch in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählen.

Unerlässlich ist es, zu prüfen, ob das Zielland unter den Versicherungsschutz fällt. Denn Probleme kann es in den anderen Ländern geben. Lilo Blunck: „Schauen Sie also genau nach, ob der gewünschte Staat auf der Karte nicht durchgestrichen ist. Denn dann entfällt dort der Versicherungsschutz.“

Ein besonderes Problem stellt die Türkei dar. Für dieses Land gewähren manche Anbieter nur im europäischen Teil Versicherungsschutz. Autourlauber sollten deshalb mit ihrem Versicherer klären, wie er es bei dieser Frage hält.

Weshalb ist die Grüne Karte eigentlich so wichtig? – Sie dient im Falle eines Falles dazu, sie dem Unfallgegner zu geben, damit der sich wegen der Regulierung an die richtige Adresse wenden kann.

Wenn dem Urlauber im Ausland ein Einheimischer ins Auto fährt, gilt als erstes: dessen Autonummer aufschreiben! Mit dem Kennzeichen kann sich der Geschädigte möglichst noch im Urlaubsland oder gleich in Deutschland an den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026) wenden, um den Versicherer des Unfallgegners zu finden. Er bekommt hier auch die Daten der in Deutschland ansässigen Regulierungsstelle des ausländischen Versicherers. Lilo Blunck: „Über diese Stelle lässt sich die Schadenbearbeitung vornehmen.“ Das gilt allerdings nur für Unfälle innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Lilo Blunck: „Wenn Sie gern und viel ins Ausland reisen, sprechen Sie mit Ihrem Versicherer. Sie können zusätzlich einen Ausland-Schadensschutz mit ihm vereinbaren. Der übernimmt dann die Regulierung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Er legt dabei die Konditionen zugrunde, die auch für Ihre eigene Versicherung angewendet werden.“ Denn häufig reichen die Deckungssummen der ausländischen Versicherungen nicht aus.



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