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Was Eltern über die Kinderinvaliditätsversicherung wissen sollten: Schutz nach Unfall oder Krankheit
Zwar sind Kinder auf Schulwegen und
während der Schulzeit über die gesetzliche
Unfallversicherung versichert. Aber die greift nicht in der Freizeit.
Die private Unfallversicherung dagegen bietet 24 Stunden Schutz,
allerdings nur nach einem Unfall. Die
Kinderinvaliditätsversicherung leistet zudem nach einer
Krankheit. Wie wichtig das sein kann, zeigt die
Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes: Deutlich
mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Kinder bis 15 Jahre
waren im Jahr 2007 krankheitsbedingt in diese Lage
gekommen.
Die Kinderinvaliditätsversicherung wird als
Rente, Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem gezahlt. Die
Rente gibt es lebenslang. Sie wird allenfalls eingestellt, wenn das
Kind nicht mehr schwerbehindert ist. Der einmalige Kapitalbetrag ist
empfehlenswerter, weil das Geld so flexibler verwendet werden kann,
etwa für den bedarfsgerechten Umbau des Hauses. Lilo Blunck:
„Ein Problem gibt es dabei trotzdem: Die Summen sind meistens
zu gering für eine nachhaltige Absicherung.“
Bei
Mädchen müssen die Eltern für die Renten-Variante
tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen für eine monatliche
Leistung von 1.000 Euro einen Beitrag ab 23 Euro im Monat. Für
Jungs müssen Väter und Mütter mit etwa 27 Euro
rechnen. Die Prämie für eine Kapitalzahlung von 100.000
Euro liegt für beide monatlich bei ungefähr elf
Euro.
Lilo Blunck kritisiert: „Negativ aufgefallen sind
uns die Gesundheitsfragen. Da wird nach Erkrankungen gefragt, die von
Fall zu Fall bis zu zehn Jahre oder mehr zurückliegen
können. Besonders ärgerlich ist das Auskunftsbegehren der
Versicherer nach vererbbaren Krankheiten der gesamten Familie.“
Auf vollkommenes Unverständnis treffen bei der BdV-Chefin
Angebote, die angeborene Krankheiten vom Versicherungsschutz
ausschließen. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof längst
entschieden hat (Az. IV ZR 252/06), dass eine solche Klausel
unzulässig ist.
„Eltern sollten wissen, dass sie
ihre Kinder nicht gegen alle Unfälle und Krankheiten versichern
können,“ erläutert die Vorstandsvorsitzende:
„Bei den meisten Anbietern sind Psychosen, Neurosen,
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
ausgeschlossen.“ Äußerst ärgerlich: Viele
Gesellschaften lehnen die Versicherung des ersten Lebensjahres
ab.