Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats zur Reform der
Künstlersozialversicherung ist der Weg frei zur Stärkung dieses international
einmaligen Modells der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern. Die
Novelle enthält vor allem Lösungen für zwei - zuletzt immer deutlicher zu Tage
getretene - Probleme: Zum einen gibt es immer noch Verwerter, die ihrer
Abgabepflicht nicht nachkommen. Folge ist ein unnötig hoher Abgabesatz zu Lasten
der bereits erfassten Verwerter. Zum anderen erfolgt die Überprüfung der
Versichertenangaben noch zu wenig systematisch.
Die Dritte Novelle zum
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verbessert die Überprüfung der
Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf die Deutsche Rentenversicherung
übertragen wird. Die ca. 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes
der Deutschen Rentenversicherung werden eine flächendeckende Erfassung und
Überprüfung sicherstellen. Sie prüfen schon heute alle Arbeitgeber in einem
vierjährigen Turnus im Hinblick auf ihre Sozialabgabepflichten. Dabei führen sie
die Prüfungen auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit durch.
Künftig prüft nun die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich, ob ein Arbeitgeber
nach dem KSVG abgabepflichtig ist, und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die
Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse
ab.
Die bessere Prüfung der Verwerter geht einher mit der Einführung
einer systematischen Überprüfung der Angaben der Versicherten. Wegen der
schwankenden Honorare bleibt es dabei, dass die Versicherten ihr
voraussichtliches Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr möglichst
objektiv selbst einschätzen. Ab 2008 führt die Künstlersozialkasse zusätzlich
jährlich wechselnde Stichproben in Höhe von mindestens fünf Prozent der
Versicherten durch. Die Versicherten erhalten einen Fragebogen, der verbindliche
Angaben über die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre verlangt
und zusammen mit einem Nachweis in Form eines Einkommenssteuerbescheids oder
einer Gewinn- und Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht wird.
Damit werden die Schätzangaben systematisch überprüfbar; der Kreis der
Begünstigten wird klarer erfasst.
Die Koalition hatte sich in ihrem
Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 auf die Stärkung der
Künstlersozialversicherung festgelegt. Mit der Dritten Novelle des
Künstlersozialversicherungsgesetzes hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales im Dialog mit den Vertretern der Künstler, Publizisten und Verwerter
dies nunmehr umgesetzt. Die deutliche Mehrheit, die dieses Gesetz im Deutschen
Bundestag gefunden hat, sowie der Beschluss des Bundesrates belegen die breite
politische Unterstützung für die soziale Sicherung der selbständigen Künstler
und Publizisten in Deutschland. Durch das ausgewogene Maßnahmepaket wird der
Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auf niedrigem Niveau stabilisiert. Die
Finanzierungsgrundlage wird gesichert und die Künstlersozialversicherung geht
gestärkt in die Zukunft.
Das Gesetz wird nach der Verkündung im
Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Ausführliche Informationen finden Sie in dem
Hintergrundpapier (s. "Downloads") sowie in der Rubrik
"Künstersozialversicherung" (s. "Weiterführende Informationen").