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14.08.2008 - dvb-Presseservice

Welche Versicherungen Studenten und Azubis brauchen

Die Schule ist vorbei – viele junge Leute starten jetzt in ein Studium oder in die Ausbildung. Höchste Zeit, sich um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern. Das Problem: Auszubildende und Studenten verfügen in der Regel nur über geringe finanzielle Spielräume. Dennoch sollte auf eine Absicherung der größten Risiken nicht verzichtet werden. Die gute Nachricht: Oft sind Studenten oder Azubis weiterhin über die Eltern ausreichend versichert. Hier ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen:

Privathaftpflicht

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung. Sowohl Studenten als auch Auszubildende sind in der Privathaftpflicht ihrer Eltern mitversichert – sofern es sich um die Erstausbildung handelt. Das gilt auch während des Wehr- oder Zivildienstes, der vor oder nach einer Ausbildung erfolgen kann. Wer heiratet, verliert allerdings den Versicherungsschutz bei den Eltern. Ansonsten gilt: Erst wer seine Ausbildung oder das Studium beendet hat und in den Beruf startet, braucht eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss. Wer diese Versicherung gleich zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums abschließt, ist im Vorteil: Ein frühzeitiger Einstieg sichert günstige Beiträge.

Hausrat

Wer noch keine eigene Familie und keine eigene Wohnung hat, ist bis zum Ende der Ausbildung noch über die Hausratversicherung der Eltern versichert. Aber auch wenn die Ausbildung eine auswärtige Unterkunft erfordert, gilt oft noch die Familienpolice. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Sobald ein eigener Hausstand gegründet wird, erlischt der Versicherungsschutz.

Unfall

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen auf dem Weg zur Uni oder zum Ausbildungsort. Eine private Unfallabsicherung leistet dagegen weltweit und rund um die Uhr. Besonders für aktive Freizeitsportler ist der Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll.

Rechtschutzversicherung

Unverheiratete Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr sind in der Rechtschutzversicherung der Eltern versichert. Wer vor dieser Altersgrenze bereits ein Beschäftigungsverhältnis anfängt, muss sich überlegen, ob diese Absicherung für ihn sinnvoll ist. Erwägenswert ist der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung, wenn man ein eigenes Auto besitzt.



Herr Volker Bitzer
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