Fürsorgepflichten sind - neben § 618 BGB - ungeschriebene Nebenpflichten aus dem
Arbeitsvertrag. Sie beinhalten unter anderem, dass der Arbeitnehmer bestmöglich
gegen Gefahren an Leben und Gesundheit geschützt werden muss. Dies gilt
insbesondere auf Geschäftsreisen oder wenn Mitarbeiter von ihrer Firma ins
Ausland entsandt werden. Denn dabei passieren nicht nur Unfälle. Erkrankungen
wie Masern in New York, ein Herzinfarkt auf Dienstreise in Südafrika oder ein
Magen-Darm-Infekt in Indien sind leider nichts Ungewöhnliches.
Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sind zudem unter
wirtschaftlichen Aspekten zu sehen. Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit im
Ausland ausfällt, entstehen höhere Kosten als "nur" die Arztkosten, zum Beispiel
für einen Ersatzmitarbeiter oder die Prozesskosten und Schadenersatzansprüche
nach einem Unfall. Diese Kosten können im Rahmen des speziellen
Versicherungsschutzes für Geschäftsreisen abgesichert werden. Alle
Hilfsmaßnahmen werden rund um die Uhr durch die Notrufzentrale der EUROPÄISCHEN
koordiniert.
Individuelle Versicherungslösungen für die
Geschäftsreisenden eines Unternehmens arbeitet das Team Firmenkunden der
EUROPÄISCHEN gerne aus (www.geschaeftsreiseversicherung.de).
Für kleine und mittelständische Unternehmen eignet sich insbesonders das Produkt
RundumSorglos Business, bei dem jeglicher administrative Aufwand, wie
Meldedienst, entfällt.
Die EUROPÄISCHE ist seit 100 Jahren der Spezialist
in Sachen Reiseschutz. Das Unternehmen gehört zur Münchener Rück und ist in 17
europäischen Ländern vertreten. Über ihr weltweites Assistance- und
Service-Netzwerk sorgt der Spezialversicherer international für medizinische,
juristische und technische Hilfeleistung vor Ort. Die EUROPÄISCHE hat
gruppenweit rund 30.000 Unternehmenskunden.