Im Juli wurden die Ergebnisse des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ vorgestellt und die Bilanz ist erfreulich. Fast 23 Prozent der Fahranfänger begingen weniger Verkehrsverstöße und nahezu 30 Prozent verursachten weniger Unfälle. Doch wenn es kracht, sind es gerade die jungen Autofahrer die nicht genau wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Hier hilft der Zentralruf der Autoversicherer mit den richtigen Verhaltensregeln am Unfallort.
1. An der Unfallstelle: Die Unfallstelle muss unverzüglich gesichert und geräumt werden, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich hinter die Leitplanken begeben. Wurden Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte auf jeden Fall die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
2. Das Unfallprotokoll: Bei Blechschäden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Hier hilft der Europäische Unfallbericht. Denn ein von dem Geschädigten und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht. Ein Unfallprotokoll enthält eine Skizze vom Unfallhergang und falls möglich Fotos von der Unfallstelle. Angaben zur Versicherung, zum Kennzeichen sowie Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten dürfen nicht fehlen. Wichtig: Eine Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
3. Die Schadenmeldung: Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand oder hat der Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung zu fragen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr unter 0180 – 25 0 26 erreichbar (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf den Schadentag und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Bei Unfällen im europäischen Ausland wird zudem das Unfallland benötigt. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet, sondern kann selbst aktiv werden und kommt dadurch häufig schneller an sein Geld.
4. Unfall im Ausland: Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist. Wichtig: Bei einem Auslandsunfall empfehlen die Versicherer die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zuhause aus einzuleiten. Denn jede Versicherung in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 – 25 0 26.
5. Tipp: Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall sowie den Europäischen Unfallbericht unter www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de.
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