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27.10.2009 - dvb-Presseservice

Wenn Halloween böse endet

31. Oktober, Halloween: Auf der Suche nach Süßigkeiten ziehen Kinder durch die Straßen und drohen mit “Süßes oder es gibt Saures”. Wer keine Süßigkeiten spendiert, wird mit einem Streich bestraft: Rasierschaum am Fenster, Klopapier im Baum. Doch neben harmlosen Streichen haben in den letzten Jahren ernsthafte Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs zugenommen. Wer kommt für die Schäden auf? Drei Fragen an ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.

Haften die Eltern, wenn Minderjährige an Halloween etwa ein Auto zerkratzen oder eine Hauswand beschmieren?

Entgegen der gängigen Meinung haften Eltern nicht für ihre Kinder. Auch Minderjährige sind – je nach Alter – für einen verursachten Schaden verantwortlich und müssen diesen aus ihrem eigenen Vermögen zahlen. Allerdings gilt das erst nach dem siebten Lebensjahr. Kinder unter sieben können nicht für verursachte Schäden haften. Sind die Eltern ihren Aufsichtspflichten nachgekommen und hat das Kind trotzdem "Mist gebaut", bleibt das Halloween-Opfer wahrscheinlich auf seinen Kosten sitzen. Um das zu verhindern, sollten Eltern ihre private Haftpflichtversicherung überprüfen und die Leistungen gegebenenfalls um den Punkt erweitern, dass auch Schäden mitversicherter, deliktunfähiger Kinder reguliert werden. Diese "Kinderschadenklausel" ist in vielen Haftpflichtversicherungen für Familien bereits enthalten.

Wie sieht es bei älteren Kindern über 7 Jahren aus? Wer haftet dann?

Kinder über sieben und unter achtzehn haften selbst, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Man muss also den Einzelfall prüfen. Je älter das Kind ist, desto eher bejaht ein Gericht die Haftung. So wurde zum Bespiel entschieden, dass ein 14-Jähriger erkennen muss, dass ein Graffiti per Farbspraydose an der Hauswand eine Sachbeschädigung ist.

Haften Eltern also gar nicht?

Doch, unter Umständen schon. Aber nur dann, wenn sie selbst etwas falsch gemacht, wenn sie nämlich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann würde die private Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden begleichen. Natürlich kann niemand 24 Stunden am Tag neben seinem Kind stehen, das verlangen auch die Gerichte nicht. Bei der Frage, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kommt es auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an. Je älter das Kind ist, desto mehr Freiraum und Eigenverantwortung darf man ihm geben.



Frau Kristina Tewes
Tel.: 0211-4937-4332
E-Mail: kristina.tewes@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über die ERGO-Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

Über die ERGO Versicherungsgruppe

Mit 17,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Heute vertrauen 40 Millionen Kunden den Leistungen, der Kompetenz und der Finanzstärke der ERGO und ihrer Gesellschaften. In Deutschland sind es 20 Millionen Kunden, die auf die starken Marken D.A.S., DKV, ERV, Hamburg-Mannheimer, KarstadtQuelle Versicherungen und Victoria setzen. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. Großaktionär mit 94,7 Prozent der Anteile ist Munich Re, einer der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Weitere aktuelle Informationen zur ERGO Versicherungsgruppe finden Sie unter www.ergo.de.