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Wenn Halloween böse endet

31. Oktober, Halloween: Auf der Suche nach Süßigkeiten ziehen Kinder durch die Straßen und drohen mit “Süßes oder es gibt Saures”. Wer keine Süßigkeiten spendiert, wird mit einem Streich bestraft: Rasierschaum am Fenster, Klopapier im Baum. Doch neben harmlosen Streichen haben in den letzten Jahren ernsthafte Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs zugenommen. Wer kommt für die Schäden auf? Drei Fragen an ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.

Haften die Eltern, wenn Minderjährige an Halloween etwa ein Auto zerkratzen oder eine Hauswand beschmieren?

Entgegen der gängigen Meinung haften Eltern nicht für ihre Kinder. Auch Minderjährige sind – je nach Alter – für einen verursachten Schaden verantwortlich und müssen diesen aus ihrem eigenen Vermögen zahlen. Allerdings gilt das erst nach dem siebten Lebensjahr. Kinder unter sieben können nicht für verursachte Schäden haften. Sind die Eltern ihren Aufsichtspflichten nachgekommen und hat das Kind trotzdem "Mist gebaut", bleibt das Halloween-Opfer wahrscheinlich auf seinen Kosten sitzen. Um das zu verhindern, sollten Eltern ihre private Haftpflichtversicherung überprüfen und die Leistungen gegebenenfalls um den Punkt erweitern, dass auch Schäden mitversicherter, deliktunfähiger Kinder reguliert werden. Diese "Kinderschadenklausel" ist in vielen Haftpflichtversicherungen für Familien bereits enthalten.

Wie sieht es bei älteren Kindern über 7 Jahren aus? Wer haftet dann?

Kinder über sieben und unter achtzehn haften selbst, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Man muss also den Einzelfall prüfen. Je älter das Kind ist, desto eher bejaht ein Gericht die Haftung. So wurde zum Bespiel entschieden, dass ein 14-Jähriger erkennen muss, dass ein Graffiti per Farbspraydose an der Hauswand eine Sachbeschädigung ist.

Haften Eltern also gar nicht?

Doch, unter Umständen schon. Aber nur dann, wenn sie selbst etwas falsch gemacht, wenn sie nämlich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann würde die private Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden begleichen. Natürlich kann niemand 24 Stunden am Tag neben seinem Kind stehen, das verlangen auch die Gerichte nicht. Bei der Frage, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kommt es auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an. Je älter das Kind ist, desto mehr Freiraum und Eigenverantwortung darf man ihm geben.