Seit gut fünfzig Jahren ist die Organtransplantation eine bewährte Form der medizinischen Versorgung zur Lebensverlängerung bzw. Rettung von Menschenleben. „Doch der Bedarf an Spenderorganen ist weit größer als die Bereitschaft der Menschen, zu Lebzeiten einer möglichen Organentnahme zuzustimmen“, so Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Versicherung, Europas Nr. 1 im Rechtschutz.
Allein bei 1 % der 400.000 Menschen, die jährlich in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt zunächst der Hirntod ein und erst dann der endgültige Herzstillstand, was sie zu potentiellen Organspendern macht, vorausgesetzt ihre Einwilligung liegt vor und die Funktionstüchtigkeit des entsprechenden Organs wird vor der Entnahme medizinisch sichergestellt.
Organspende – keine Frage des Alters
Spenden kann jeder, der sich zu Lebzeiten dazu bereit erklärt hat. Selbst Minderjährige können sich ab dem 16. Lebensjahr als Organspender zur Verfügung stellen. „Für Kinder liegt die Entscheidung bei den Eltern, wobei Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr einer Organspende widersprechen können“, so die D.A.S. Rechtsexpertin.
Auch ältere und alte Menschen können durchaus als Organspender in Frage kommen, solange das entsprechende Organ gesund und funktionstüchtig ist. Eine ärztliche Untersuchung im Vorfeld macht keinen Sinn, da sich der Gesundheitszustand ständig ändern kann. HIV-Infizierte und Krebskranke kommen als Organspender nicht in Frage. In allen anderen Krankheitsfällen entscheidet der Arzt in der jeweils akuten Situation.
Es gibt in Deutschland derzeit noch kein zentrales Organspenderegister. Ein Organspendeausweis gibt deshalb Auskunft über die Bereitschaft zur Organspende. Den Spenderausweis erhält man kostenlos beim Infotelefon Organspende (Tel. 0800 / 90 40 400) oder bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation oder lädt ihn dort aus dem Internet unter www.dso.de herunter.
Die 5 Varianten im Organspendeausweis
Man kann im Ausweis festlegen, ob man im Todesfall alle Organe oder nur einige bestimmte spenden will, man kann aber auch einer Spende grundsätzlich widersprechen oder zustimmen. Ist man sich nicht sicher, kann man die Entscheidung auf eine nahe stehende Person übertragen. Ändert man seine Meinung zu einem späteren Zeitpunkt, vernichtet man den alten Ausweis und füllt einen neuen aus.
Für Auslandsreisen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis in neun Sprachen an, das man im Internet
unter www.organspende-info.de herunterladen kann. Ausweis und Beiblatt sollte man mit den Dokumenten bei sich tragen und die Angehörigen über die Entscheidung informieren.
Transplantationsgesetz – die rechtliche Grundlage
Das Transplantationsgesetz regelt Organspende und -transplantation. Zwei erfahrene Ärzte müssen voneinander unabhängig den Tod des potentiellen Organspenders nach den Richtlinien
der Bundesärztekammer feststellen und das Ergebnis ihrer jeweiligen Untersuchungen schriftlich dokumentieren. Liegt kein gültiger Organspendeausweis vor, aber der Verstorbene wäre nach Meinung der Ärzte als Spender geeignet, werden die Angehörigen befragt, ob der Verstorbene zu Lebzeiten nach seinem mutmaßlichen Willen zu einer Organspende bereit gewesen wäre und sie entscheiden dann in seinem Sinne.
In ganz dringenden Fällen ist bei Angehörigen des ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades die Lebendspende eines Organs möglich ohne dass der Spender selbst weiterleben kann.
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