Wenn die Rente nach dem Tod weitergezahlt wird

Überzahlte Rente gehört grundsätzlich nicht zum Nachlass. Sie muss daher in der Regel von den Erben beziehungsweise dem Nachlassverwalter zurückgezahlt werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 8. ...

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