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Wer bezahlt einen Unfallschaden?

Eine interessante Entscheidung für alle Angestellten, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 8 AZR 91/03. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsklausel, wonach der Dienstwagen-Lenker für fahrlässig verursachte Unfallschäden selbst haften muss. Diese Klausel wurde vom höchsten deutschen Arbeitsgericht unter dem oben genannten Aktenzeichen gekippt.