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Wer hat an der Uhr gedreht - ist es wirklich schon so spät?

Ein klares JA! Wer immer noch keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss jetzt handeln, ob er will oder nicht. Einzige Ausnahme: Derjenige, der seinen bisherigen Beruf als Versicherungsmakler oder Mehrfachagent an den Nagel hängen will. Denn seit heute nehmen Versicherer Anträge und Deckungsnoten nur noch entgegen, wenn der Nachweis einer gesetzeskonformen Berufshaftpflichtversicherung erbracht ist. Franziska Weber, Leiterin der Service-Centers der SdV e. V. (Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler) rät daher dringend sofort zu handeln und einen entsprechenden Antrag zu stellen und sich dabei aber vor allem nach der Policierungsdauer zu erkundigen. Einige Anbieter nennen Bearbeitungszeiträume von zwei Monaten und mehr! Das kommt de facto einem Berufsverbot für diese Zeit gleich! Der SdV e. V. ist auf Last-Minute-Antragsteller vorbereitet, so Weber, und erstellt innerhalb von 48 Stunden die nötige gesetzliche Versicherungsbestätigung nach Eingang eines policierungsfähigen Antrages.