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Wer nicht zu schwarz-weiß wechselt, verliert Versicherungsschutz

Mofa- und Rollerfahrer aufgepasst: Ab dem 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr. Dann verlieren die grün-weißen Nummernschilder ihre Gültigkeit, und Biker müssen ihre Mofas und Roller mit den neuen schwarz-weißen Versicherungskennzeichen ausrüsten. Darauf weisen die VGH Versicherungen hin.

Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Kfz-Experte Olaf Lietzau warnt: „Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“ Außerdem sei das Fahren ohne gültiges Kennzeichen strafbar. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks: Altes grün-weißes Kennzeichen abschrauben und neues schwarz-weißes montieren. Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle.

Die Nummernschilder gelten für ein Jahr und kosten bei der VGH 54 Euro. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Sie ist schon ab 35 Euro zu haben.

Mehr Informationen: www.vgh.de