Für Riester-Sparer läuft eine wichtige Frist ab: Wer seit 2004 - oder auch
früher - private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt,
sollte prüfen, ob dem Produktanbieter (Versicherung, Bank oder
Fondsgesellschaft) bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2004 vorliegt - und
dies gegebenenfalls nachholen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden;
auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.
Zu Beginn des
Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss
eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit
beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle
für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt bis auf
Widerruf; die Zulage wird dann Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag
gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss. Dieses
Verfahren kann auch noch rückwirkend für 2004 beim Anbieter beantragt
werden.
Wer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen
privaten Alterssicherung abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und
sich so noch alle Vorteile in Form von Zulagen und Steuerersparnissen für das
Jahr 2006 sichern. Dazu müssen drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens
(höchstens 1.575 Euro; abzüglich der Grundzulage von 114 Euro und ggf. der
Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 138 Euro) in eine
förderfähige private Rentenversicherung oder einen zugelassenen Banksparplan
bzw. Fondssparplan eingezahlt werden (siehe Beispiel).
Wie attraktiv
diese Form der Vorsorge ist, zeigen die Zahlen: Allein in den ersten neun
Monaten dieses Jahres entschlossen sich über 1,33 Millionen Menschen neu für
eine Riester-Rente. Insgesamt sparen in Deutschland schon knapp sieben Millionen
Menschen auf diese Weise für ein Zusatzeinkommen im Alter. Und 2008 wird die
Riester-Vorsorge noch einmal lohnender: Dann erhöhen sich für alle
Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro
jährlich. Zusätzlich wird dann für Kinder, die in 2008 oder später geboren
werden und kindergeldberechtigt sind, die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht.
Daneben soll auch die Förderung selbst genutzten Wohneigentums zum 1. Januar
2007 besser in die private Riester-Vorsorge integriert
werden.
Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei
kindergeldberechtigten Kindern entscheidet sich für das Riester-Sparen. Beide
Ehepartner schließen einen eigenen Riester-Vertrag ab und investieren drei
Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - bei 30.000 Euro
also 900 Euro. Von diesen 900 Euro übernimmt der Staat 504 Euro in Form von
Zulagen (114 Euro je Ehepartner plus 138 Euro je Kind). Die Familie muss selbst
also nur 396 Euro pro Jahr aufbringen. Die Zulagen machen mehr als die Hälfte
der Sparsumme aus, mit der die Familie Jahr für Jahr zusätzlich für das Alter
vorsorgt.
Informationen und Beratung gibt es bei Banken, Sparkassen,
Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:
www.bmas.bund.de (Rubrik Rente/Zusätzliche
Altersvorsorge)
www.altersvorsorge-macht-schule.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.stiftung-warentest.de
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