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01.04.2009 - dvb-Presseservice

Wohn-Riester: Auf die Details achten

Der „Wohn-Riester“ bringt Häuslebauern eine attraktive staatliche Förderung. Wer nicht genau hinsieht, macht sich diese Vorteile aber schnell wieder zunichte.

Mit Einführung der Eigenheimrente erleichtert der Gesetzgeber den Erwerb einer eigenen Immobilie deutlich. Allerdings lohnt sich der „Wohn-Riester“ langfristig nur für diejenigen, die dauerhaft in ihrem Eigenheim wohnen wollen. „Die Förderung ist an feste Bedingungen geknüpft, die Sparer unbedingt kennen sollten“, sagt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei MLP.

So muss die geförderte Immobilie in Deutschland liegen und den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bilden. Der Eigentümer muss darüber hinaus die Wohnung oder das Haus zum Erstwohnsitz machen – Ausnahmen sind nur bei beruflich bedingten Umzügen möglich. Außerdem darf der Besitzer seine Immobilie nicht vor dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut haben. Hinzu kommt: Wer seinen Lebensabend beispielsweise in der eigenen Finca unter spanischer Sonne verbringen und dafür sein Haus in Deutschland später einmal verkaufen will, der ist mit dem Wohn-Riester schlecht beraten. Ein solcher Sparer sollte mit anderen staatlich geförderten Vorsorge-Produkten für sein Alter planen, beispielsweise mit einer Riester-Rentenversicherung oder einem Riester-Fondssparplan. „Anleger sollten prüfen, ob sich die an den Wohn-Riester geknüpften Bedingungen mit ihren persönlichen Lebenszielen vereinbaren lassen“, sagt Stief.

Wer sich für einen Wohn-Riester entscheidet, sollte vor Abschluss des Vertrages genau hinschauen – und zwar auf den Zinssatz der Immobilienfinanzierung. Ein Beispiel: Eine Familie mit einem 2008 geborenen Kind hat eine Finanzierung von 250.000 Euro bei einem über 15 Jahre festgeschriebenen Zinssatz von 4,6 Prozent (nominal) vereinbart. Weitere Annahmen: gleich bleibender Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindung, anfängliche Tilgung von 2 Prozent sowie eine feste Sondertilgung von 2.100 Euro pro Jahr. Bei ihrem Wohn-Riester-Darlehen wird die Förderung in Höhe von 454 Euro als Sondertilgung in das Darlehen eingestellt.

Gegenüber einer klassischen Finanzierung zu identischen Konditionen hat die Familie durch den Wohn-Riester einen deutlichen Vorteil: Bei einer gleich bleibenden Rate wäre sie neun Monate schneller entschuldet und hätte zunächst einen Gesamtkosten-Vorteil von rund 6.000 Euro. Genauso gut könnte die Familie bei gleich bleibender Laufzeit von einer um fast 30 Euro höheren monatlichen Liquidität profitieren.

Allerdings schwanken die Zinssätze zwischen den verschiedenen Anbietern erheblich. Im Beispielfall reicht schon eine Differenz von 0,14 Prozentpunkten aus, um den Vorteil der staatlichen Riester-Förderung zunichte zu machen – und unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos beim Wohn-Riester ist dies schon bei einer noch kleineren Zinsdifferenz der Fall. „Deshalb kommt es entscheidend darauf an, aus dem breiten Angebot einen Anbieter mit attraktiven Konditionen auszuwählen und die eigene steuerliche Situation zu berücksichtigen“, sagt Stief.



Herr Frank Heinemann
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