Mit einer günstigen Privathaftpflichtversicherung lassen sich leicht einige Euros sparen. Dabei kann jedoch die Auswahl einer Police mit unzureichendem Versicherungsschutz Existenz gefährdend sein.
In der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wurde die Qualität von mehr als 200 Familientarifen untersucht und die Privathaftpflichtversicherung XXL der InterRisk mit der besten Note (0,7) des Vergleichs ausgezeichnet. In dem Artikel ging Finanztest auf die wichtigsten Erweiterungen ein und nannte dabei auch ein Beispiel für die Haftungssituation bei Kindern: Ein Vierjähriger hatte bei Bekannten ein Glas Wasser umgestoßen, das deren Laptop beschädigte. Nur Dank einer Erweiterung für deliktunfähige Kinder wurde der Sachschaden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Doch nicht immer geht es lediglich um Bagatellschäden, wie das nachstehende Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt.
In einer Anwohnerstraße kam durch die Unachtsamkeit eines fünfjährigen Jungen eine Radfahrerin zu Fall. Diese stürzte so unglücklich, dass sie eine Oberarm-Trümmerfraktur sowie eine Kieferhöhlenwandfraktur erlitt. Nachdem Kinder unter 7 Jahren – im Straßenverkehr sogar unter 10 Jahren – selbst nicht deliktfähig sind,
wurden die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verklagt. Die Klage wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass für ein normal entwickeltes fünfjähriges Kind in einer reinen Anwohnerstraße keine besonderen Aufsichtspflichten gelten (OLG Hamm VersR 2001 S. 386). Die verunglückte Radfahrerin muss daher mit den Folgen ihrer Verletzungen im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos selbst zurechtkommen.
In diesem und in vielen ähnlichen Fällen müssen also weder die Eltern noch deren Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Doch wie gehen Eltern mit dem Wissen um, dass ihr Kind einen Menschen geschädigt hat, der vielleicht dauerhafte Folgen zurückbehält oder dem mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes die Existenzgrundlage entzogen wird? Wird das Kind sich selbst später Vorwürfe machen? Wird jemals wieder ein normales Verhältnis zum Geschädigten und dessen Umfeld aufgebaut werden können?
Einige gute Privathaftpflichtversicherungen bieten deshalb auch Versicherungsschutz für Schäden durch deliktunfähige Personen. Doch selbst nach diesen Policen werden selten mehr als 10.000 Euro übernommen. Die von Finanztest ausgezeichnete Privathaftpflichtversicherung XXL deckt hingegen Sach- und Vermögensschäden bis 100.000 Euro sowie Personenschäden im Umfang der vereinbarten Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Euro ab.
„Wenn die eigenen Kinder – insbesondere bei Nachbarn oder Bekannten - einen Schaden anrichten, werden die Eltern sich auch ohne gesetzliche Haftungsgrundlage zum Ausgleich verpflichtet sehen und den Schaden zur Not aus eigener Tasche bezahlen", weiß Dieter Fröhlich, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungs-AG und selbst zweifacher Familienvater. „Kommt es aber gar zu Personenschäden, wird dies die finanziellen Möglichkeiten der Familie in aller Regel übersteigen. Was in solchen Situationen zählt, ist eine wirklich gute Absicherung. Unser XXL-Konzept bietet nicht nur in den geschilderten Fällen einen optimalen Versicherungsschutz.“
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