Zum 1. Juli: Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung, Balneophototherapie und Hautkrebsscreening
Zum 1. Juli wird der Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung um die zusätzliche Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a, die
Balneophototherapie und das Hautkrebsscreening erweitert. Darauf macht die
BKK·VBU aufmerksam.
Eltern von dreijährigen Kindern können ab Juli die
zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung U7a in Anspruch nehmen. Sie wird zwischen
dem 34. und 36. Lebensmonat des Kindes durchgeführt. Die U7a schließt eine Lücke
in den bisherigen Untersuchungen und stellt zukünftig sicher, dass Kinder ab der
Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von
Krankheiten vorgestellt werden können. Die U7 findet im 21. bis 24. Lebensmonat,
die U8-Untersuchung nun im 46. bis 48. Lebensmonat statt. Im Mittelpunkt der U7a
stehen die möglichst frühzeitige Erkennung von Sehstörungen beziehungsweise
deren Risikofaktoren. Zudem soll mit der neuen Untersuchung sichergestellt
werden, dass sonstige Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt
und behandelt werden können. Mit der U7a beinhaltet das
Kinderfrüherkennungsprogramm insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen
die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt.
Ebenfalls zum 1. Juli
übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Balneophototherapie für
Patienten, die an einer mittelschweren bis schweren Schuppenflechte - Psoriasis
vulgaris - leiden. Die Balneophototherapie ist eine Kombination aus
medizinischem Bad und UV-Strahlung. Bei diesen medizinischen Bädern sorgen
sowohl mineralische als auch pflanzliche Zusätze wie Kohlensäure, Schwefel oder
Sole für die Therapiewirkung. Die Bäder erfolgen in Kombination mit einer
UV-Lichttherapie, die gleichzeitig oder anschließend zur Anwendung kommt.
Nachdem wissenschaftliche Studien den Nachweis der Wirksamkeit dieser Therapie
geliefert haben, kann sie ab Juli bei der schweren Form von Schuppenflechte von
Vertragsärzten verordnet werden.
Ebenfalls ab Juli haben gesetzlich
Versicherte ab 35 Jahren Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die regelmäßige
Untersuchung der Haut soll helfen, bösartige Veränderungen rechtzeitig zu
erkennen und zu behandeln. Zur Krebsfrüherkennung der Haut können die
Versicherten alle zwei Jahre gehen. Zum Screening bei allen zugelassenen
Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten gehören die Aufnahme der
Krankengeschichte, die körperliche Untersuchung einschließlich einer
Auflichtmikroskopie, die Bestimmung des Hauttyps, die Dokumentation sowie die
Beratung.
Frau Ellen Zimmermann
Pressesprecherin
Tel.: 030 / 7 26 12-1315
Fax: 030 / 7 26 12-1399
E-Mail: ellen.zimmermann@bkk-vbu.de
BKK Verkehrsbau Union
Lindenstraße 67
10969 Berlin
www.meine-krankenkasse.de
Die BKK·VBU mit Hauptsitz in Berlin versorgt bundesweit über 286.000 Versicherte. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 13,3 Prozent. Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter www.meine-krankenkasse.de