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19.08.2008 - dvb-Presseservice

Zusätzliche Betreuungskräfte: Eignung, Motivation und Konstanz sind notwendig für eine bessere Betreuung Demenzkranker

Demenzkranke und Angehörige warten dringend auf zusätzliche Betreuung – bpa: Nur Übergangsregelung ermöglicht sofortigen Leistungsbeginn

Zu den Vorschlägen, zur Betreuung von Demenzkranken in Pflegeheimen Arbeitslose einzusetzen, erklärt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa):  

„Wir begrüßen, dass nach Lösungen gesucht wird, wie die Menschen mit demenziellen Erkrankungen in Heimen schnell und unbürokratisch die neuen Leistungen erhalten können. Aufgrund der Pflegereform werden alleine die Mitgliedseinrichtungen des bpa ca. 5.000 neue Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte schaffen. Bei Halbtagsbeschäftigung bedeutet das bis zu 10.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Wir begrüßen die Unterstützung der Arbeitsagenturen bei der Personalfindung, soweit sichergestellt ist, dass geeignete und motivierte Bewerber vorgeschlagen werden.“

Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit prüfen die Arbeitsagenturen, ob in ihrem Bewerberbestand Arbeitssuchende mit Vorkenntnissen im Bereich der Pflege oder anderer Eignung für solche Betreuungstätigkeiten zu finden sind. Das ist allerdings als Auswahlkriterium nicht ausreichend. Letztlich müssen die Heime über die formale und persönliche Eignung der Bewerber anhand der Anforderungen entscheiden. Darauf hat auch die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Diese Klarstellung wird vom bpa begrüßt.

Die neuen Betreuungsleistungen sollten schnellstmöglich bei den Menschen ankommen, fordert der bpa. Demenzkranke und Angehörige warten schon lange auf eine bessere Betreuung. In einer entsprechenden Richtlinie der Pflegekassen sollen die Qualifizierung und die Eignung der zusätzlichen Betreuungskräfte geregelt werden. Um die Leistung unverzüglich zur Verfügung zu stellen und das geeignete Betreuungspersonal einzustellen und zu qualifizieren, muss die Richtlinie der Pflegekassen eine Übergangsregelung vorsehen. „Dadurch könnte sofort mit der zusätzlichen Betreuung begonnen werden und die Qualifizierung begleitend erfolgen. Für eine umgehende Umsetzung ist zudem unverzüglich Klarheit über die Finanzierung der Qualifikation herzustellen“, so der bpa-Präsident.

Bernd Meurer stellt außerdem klar: „Es besteht keine Gefahr der ‚Billig-Pflege’. Hier geht es nicht um Leistungskürzungen, sondern um neue, zusätzliche Leistungen. Die zusätzlichen Betreuungskräfte assistieren und unterstützen bei Leistungen wie der Begleitung bei Spaziergängen, Lesen und Vorlesen. Bei geeigneten und motivierten Kräften sehen wir vielmehr auch die Chance der Weiterqualifikation, wenn sie sich bei der Betreuung entsprechend bewährt haben. Diese Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sollten sich motivierte Bewerber bewusst machen. Die Pflegebranche ist eine Jobmaschine!“




Herr Herbert Mauel
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bpa - Bundesverband
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