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30.06.2011 - dvb-Presseservice

Zusammen wohnen – gemeinsam versichert

Wenn zwei Menschen zusammenziehen ist das für beide Seiten neu und aufregend. Neben den logistischen Herausforderungen, die dieser Schritt nach sich zieht, gibt es auch praktische und finanzielle Anreize für einen gemeinsamen Haushalt: Durch die Zusammenlegung doppelter Verträge lässt sich als Paar zusätzlich Geld sparen, denn einige Versicherungen sind nur einmal pro Haushalt nötig.

Bestehende Policen – neue Bedingungen:

Was braucht man?

Bei der gemeinsamen Sichtung aller Verträge zeigt sich schnell, welche Absicherungen jeweils bestehen. Eine Auflistung der genauen Konditionen hilft, Überschneidungen, veraltete Angaben und einen eventuell fehlenden Versicherungsschutz ausfindig zu machen. Zu beachten: Beim Zusammenziehen oder bei einer Heirat besteht die Möglichkeit, jeweils den „neueren" Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den elementarsten Versicherungen überhaupt. Sie tritt grundsätzlich bei Sach- oder Personenschäden, die man anderen zufügt, ein. Lebenspartner, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen oder Ehepartner benötigen nur eine gemeinsame Police – beide Partner müssen jedoch im Vertrag genannt sein. Kinder wiederum sind bis zum Ende ihrer Ausbildung automatisch über ihre Eltern mitversichert. Die Versicherungssumme sollte heutzutage mindestens bei 3 Millionen Euro liegen, die INTER Versicherung bietet beispielsweise Versicherungssummen von 6, 8 oder 10 Millionen Euro an. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Bei der Kfz-Versicherung gilt die Partnerregelung, wie bei Verheirateten: Haben beide ein Auto kann ein Wagen als Zweitwagen angemeldet werden. Dies wirkt sich sowohl auf die Beiträge als auch die Einstufung der Schadensfreiheitsklasse aus: Die jährliche Belastung sinkt deutlich.

Gemeinsamer Haushalt – gemeinsamer Hausrat

Grundsätzlich ist bei einem gemeinsamen Haushalt nur eine Hausratversicherung notwendig. Vor allem die Höhe der Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte nach dem Umzug überprüft werden, denn meist bringen beide Partner zu versichernde Werte ein, so dass ein bereits bestehender Einzel-Vertrag eine sogenannte „Unterversicherung" nach sich ziehen kann. Das bedeutet, dass der Wert der Inhalte der gemeinsamen Wohnung die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Nach dem Umzug sollte daher überprüft werden, ob die Rahmenbedingungen noch stimmen: Hat sich die Wohnfläche vergrößert? Ist die neue Wohnlage bei der Versicherungsgesellschaft anders eingestuft als die bisherige? Werden weitere Fahrräder mitversichert? Wird eine extra Glasversicherung für das Cerankochfeld benötigt?

Leistungsumfang maßgeschneidert

Die meisten Versicherungen bieten zudem eine Staffelung der Leistungen, je nach Lebenssituation und Umfang der abzusichernden Risiken. So kann der Schutz individuell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Die INTER Hausratversicherung gibt es zum Beispiel in drei Varianten: BASIS – die preisgünstige Grundabsicherung, EXKLUSIV – die umfassende Absicherung und PREMIUM – mit besonders starken Leistungen.

Im Überblick – Checkliste:

- Bestehende Policen sichten und auswerten

- Nicht mehr benötigte Versicherungen kündigen

- Nur einmal notwendig: Hausratversicherung

- Zusammenlegbar: private Haftpflichtversicherungen (beide Partner im Vertrag genannt?)

- Bei Bedarf Deckungssummen der fortgeführten Police anpassen

- Zusatzoptionen prüfen: Was brauchen wir? (Fahrrad, Glaszusatzversicherung usw.)



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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