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22.12.2010 - dvb-Presseservice

Zusatzangebote dürfen kein Hoheitsgebiet der PKV sein

TK fordert: Rahmenbedingungen für Wahltarife in der GKV anpassen

Seit dem 1. April 2007 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Wahltarife anbieten. Damit haben auch Versicherte in der GKV die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherungsschutz ein Stück weit mit zu gestalten. Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform verfolgte die schwarz-gelbe Koalition zunächst den Plan, der GKV bestimmte Zusatzangebote zu verbieten. Dazu kam es letztlich aber nicht. Allerdings ist jetzt im GKV-Finanzierungsgesetz geregelt, dass die Bindungsfrist für die Wahltarife "Prämienzahlung", "Kostenerstattung" und "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen" zum 1. Januar 2011 von drei Jahren auf ein Jahr reduziert wird.

Was für die Versicherten auf den ersten Blick positiv erscheint, könnte allerdings dazu führen, dass es für die GKV ungleich schwieriger wird, diese Tarife überhaupt anzubieten. "Wenn die Regierung angibt, dadurch die Wahlfreiheit der Versicherten stärken zu wollen, ist das zwar ein lobenswerter Gedanke – allerdings funktioniert das Ganze so nicht", sagt Michael van der Heide-Wulfthüter, Experte für Wahltarife bei der Techniker Krankenkasse (TK). Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Versicherte mehr Freiheiten in seiner Wahl hat. Es ist allerdings fraglich, ob sich das auf die Bindungsfrist beziehen sollte.

"Die Verkürzung der Mindestbindungsfrist bei einigen Tarifen birgt wirtschaftliche Risiken. Das gilt besonders für Tarife zur Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, der so genannten Beitragsrückzahlung", erklärt van der Heide-Wulfthüter. "Diese Tarife finanzieren sich im Wesentlichen durch die Deckungsbeiträge der gehaltenen PKV-Kündiger. Durch die Bindung an den Tarif werden diese Versicherten gleichzeitig auch an die GKV gebunden. Das muss man nicht hinter vorgehaltener Hand sagen." Maßgeschneiderte Angebote tragen dazu bei, gute Versicherungsrisiken in der GKV zu halten und somit das Solidarsystem zu stärken. Die GKV muss deshalb die Möglichkeit haben, ihren Versicherten über Wahltarife eine sinnvolle Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes anzubieten.

Der TK-Experte plädiert auch für eine einheitliche Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen. "Heute profitieren regionale Kassen – wie die AOKen – davon, dass die zuständigen Landesaufsichten oftmals Tarife genehmigen, die das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für überregionale Kassen ablehnt", betont van der Heide-Wulfthüter. Das führt zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen.

Bei der TK gibt es zurzeit 20 Wahltarife, mit denen Versicherte zusätzliche Leistungen bekommen, Prämien erhalten oder sich für besondere Versorgungsformen entscheiden können. Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.tk.de in der Rubrik "Versicherung & Tarife".



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