Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV erhöhen das Arbeitsentgelt
Hier kommt es oft zu Verwechselungen: Beiträge des Arbeitgebers zu einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenkrankenversicherung sind Barlohn und dem SV-Arbeitsentgelt zuzurechnen. Es handelt sich dabei nicht um eine steuerfreie Zukunftssicherungsleistu ...