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24.04.2018 - dvb-Presseservice

bAV: Kölner Pensionskasse trifft BRSG

Die Kölner Pensionskasse unterstützt ihre Vertriebspartner bei der erfolgreichen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Dabei helfen der Kasse ihre einmaligen Extras, die sie zu bieten hat.

So hält das aktuelle Berechnungsprogramm viele Beratungstools für den Beratungserfolg bereit. Darunter die innovative Günstigerprüfung zwischen der Brutto-Entgeltumwandlung und dem betrieblichen Riester. Diese ist durch die gesetzlichen Änderungen interessanter denn je: Wer über die betriebliche Altersversorgung riestert, zahlt nun in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf die Leistungen. Außerdem ist die Grundzulage so hoch wie nie.

Das moderne Vergütungsmodell der Kölner Pensionskasse beschert Maklern ein regelmäßiges Einkommen ohne Stornogefahr. Voraussetzung für das Geringverdiener-Fördermodell ist, dass der Zuschuss zur bAV in einen ungezillmerten Vertrag fließt. Die Kölner Pensionskasse verteilt seit jeher die Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit in ihren Tarifen bzw. bietet alternativ echte Nettotarife für die Honorarberatung an.

Mit der Kölner Pensionskasse können Makler die beiden neuen Möglichkeiten des BRSG und die klassische bAV nach § 3 Nr. 63 EStG aus einer Hand anbieten. Alle Anforderungen können mit nur einem Tarif erfüllt werden. Es gilt immer das gleiche Verhältnis von Beitrag zu Leistung.


Kölner Pensionskasse VVaG
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Dürener Straße 341
50935 Köln
E-Mail: info@koelner-pensionskasse.de
www.koelner-pensionskasse.de


Über die Kölner Pensionskasse VVaG

Die Kölner Pensionskasse ist eine branchenungebundene Pensionskasse, die allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern offen steht. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG, ist die Kölner Pensionskasse keinen fremden Kapitalgebern oder Anteilseignern verpflichtet. Die erwirtschafteten Überschüsse der Kasse stehen ausschließlich den Versicherten als Mitglieder des Versicherungsvereins zu.