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01.09.2011 - dvb-Presseservice

bAV & Prospekthaftung: Weitere Verbesserungen im VSAV-Premium-Tarif

Der Streit um die Zulässigkeit der Rechtsberatung durch Versicherungsmakler in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist immer wieder ein Thema. Dabei sollte in diesem Segment der gleiche Maßstab gelten, wie in anderen Versicherungsbereichen; eine Vermittlung ist ohne Beratung hinsichtlich betroffener Rechtsfragen kaum denkbar.

Eine Frage, über die der Versicherungsmakler in der Regel wohl kaum eine verbindliche Aussage treffen wird, ist die der Sozialversicherungspflicht bzw. –befreiung. Es bietet sich deshalb an, spezialisierte Dienstleister mit der Begutachtung der Frage zu beauftragen, oder ein Statusfeststellungsverfahren bei den Sozialversicherungsträgern durchführen zu lassen. Vor einer solchen Prüfung hat natürlich in der Regel eine Beratung durch den Makler stattgefunden.

Wie sieht es aber mit dem Versicherungsschutz aus, wenn dem Vermittler in dem vorgenannten Bereich ein Beratungsfehler vorgeworfen wird? Die Ralf W. Barth GmbH hat für ihren Premium-Tarif mit dem Versicherer eine Klarstellung vereinbart:

Die mit der Versicherungsvermittlung im Zusammenhang stehende rechtlich zulässige Beratung zur Sozialversicherungspflicht/ -befreiung gilt als mitversichert. Damit ist auch ein Auswahlverschulden bei der Vermittlung an einen externen Dienstleister versichert; also wenn dem Makler vorgeworfen wird, hier einen ungeeigneten Dritten empfohlen zu haben.

Bei einem weiteren spannenden Haftungsthema mit aktuellem Handlungsbedarf wurde von Seiten der Ralf W. Barth GmbH ebenfalls reagiert:

Wiederholt sind Vermittler von Fonds im Zusammenhang mit dem Prospektinhalt in Anspruch genommen worden. Nicht nur der Initiator muss für den Inhalt seiner Prospekte (allerdings nur sehr kurz!) geradestehen. Leider haftet auch der Vermittler, der auf den Inhalt keinerlei Einfluss nehmen kann.

Verheerend ist in dem Zusammenhang für den Vermittler, dass seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Ansprüche wegen unrichtigen Prospektinhaltes oder wegen vom Prospekt abweichender Angaben regelmäßig ausschließt.

Wir haben in unseren Verhandlungen nun erreichen können, dass zumindest für die Abwehr dieser Ansprüche Kostenschutz besteht, d.h. die Anwaltskosten in einem Prozess übernommen werden.

Der VSAV-Premium-Tarif ist damit trotz seines hohen Leistungsniveaus um diese wesentlichen Verbesserungen weiter ausgebaut und erneut prämienneutral aufgewertet worden. Damit beweisen der VSAV e. V. und das unabhängige VSH-Versicherungsmaklerunternehmen erneut ihre herausragende Rolle im Risikomanagement zugunsten der verantwortungsvollen Vermittler.

Selbstverständlich werden diese Verbesserungen nicht nur bei Neuabschluss berücksichtigt, sondern auch bereits bestehende Verträge profitieren davon.

Vermittler welche noch nicht die Vorzüge des VSAV Premiumtarifes kennen, können sich über den VSH Policen-Check Gewissheit verschaffen, ob Ihre bestehende VSH-Police überhaupt alle für sie relevante Punkte abdeckt und bei der Gelegenheit können Sie sich auch über die Möglichkeiten und  Mehrleistungen beraten lassen.



Tel.: 07138 9607680
Fax: 07138 9607689
E-Mail: info@rwb-finanz.de

Ralf W. Barth GmbH
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
info@rwb-finanz.de