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bAV-Rechtsberatung: Präsident des Deutschen Juristentages klärt Berater auf

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am 04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2. BRBZ-Makler-Konferenz.

Erörtert wird in diesem Zusammenhang u. a. das jüngste Urteil des OLG Karlsruhe vom 02.08.2011 (- 12 U 173/10 -, BeckRS 2011, 20171). Hiernach hat ein Versicherer für die fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsmakler unter Umständen einzustehen. Manifestiert wird diese Rechtsprechung zudem durch ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.05.2011 (- 5 U 502/10-76 -, BeckRS 2011, 18059). Innerhalb dieses Gerichtsverfahrens wurden Versicherungsmakler und Versicherer gesamtschuldnerisch zur Verantwortung gezogen, weil bei Abschluss des Vertrages zur Altersversorgung unzureichend beraten wurde. Nach Ansicht des Gerichts trifft den Versicherer zwar dann keine Beratungspflicht, wenn ein Vertrag mit einem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer hätte erkennen können und müssen, dass sich der Versicherungsnehmer trotz der Beratung durch den Makler im Irrtum über den Vertragsinhalt befand. Im abgeurteilten Fall ist das OLG Saarbrücken der Überzeugung, dass der Versicherer nach dem Gebot von Treu und Glauben gem. § 242 BGB sogar zu einer Richtigstellung gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet gewesen sei.

Im Rahmen der 2. BRBZ-Makler-Konferenz klärt Herr Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages, daher auf, warum es ebenfalls keine abstrakten Rechtsberatungsmöglichkeiten für Versicherungsmakler im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geben kann.

Nachfolgende Fragestellungen werden innerhalb der Konferenz abschließend diskutiert:

  • Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
  • Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung abgrenzen?
  • Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten?
  • Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
  • Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler im Rahmen der »3.63er- Förderung« aus?

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zur Veranstaltung sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de

Die »2. BRBZ-Makler-Konferenz 2011« im Überblick:

Thema:
Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler
Termin 1:
04.11.2011 von 13.30 – 17.30 Uhr in Köln,
Dorint An der Messe Köln
(Deutz-Mülheimer Straße 22 – 24, 50679 Köln)
Termin 2:
11.11.2011 von 13.30 – 17.30 Uhr in München,
Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG
(Widenmayerstraße 3, 80538 München)

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Makler und Finanzdienstleister in der bAV-Beratung:

Veranstaltungsmoderation: Sebastian Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführer der Kenston Services GmbH und der Kenston Pension GmbH, Rechtsberatungskanzlei für betriebliche Altersversorgung, in Köln; Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.

Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Niederlassungsleiter der Zeitschriftenredaktion der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt sowie Schriftleiter der »Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA).

Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft. Träger des Preises für gute Gesetzgebung 2007 der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. – Vortrag 04.11.2011 in Köln

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/ Hannover; Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin; Mitherausgeber des ersten Kommentars zum RDG und zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum RDG und dem Berufsrecht. Vorsitzender der Fachkommission »Berufsrecht« des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). – Vortrag 11.11.2011 in München

Andreas Jakob, Betriebswirt für bAV (FH) und Partner »Deutscher bAV Service«. Gerichtlich zugelassener Rentenberater und Geschäftsführer der AETAS GmbH, Rentenberatungskanzlei für Vergütungs- und Versorgungssysteme in Reutlingen/Würzburg. Vorsitzender der Fachkommission »ZWK« (Zeitwertkonten) im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ), sowie Mitglied im Kuratorium des BRBZ.

Marco Zuzak, Diplom-Betriebswirt (FH), IT-Consultant der Kenston Services GmbH für die Einführung von ERP-/ CRM-Systemen sowie ASP und Hosting Services. Qualitätsservice im Bereich der Abwicklung von Versicherungen, Abrechnungsservice (Provisionsabrechnungsoutsourcing für jedes Vertriebssystem), Gesellschaftssoftware von mehr als 100 Versicherungsgesellschaften. Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).
– Vortrag 04.11.2011 in Köln

Peter Hartl, IT-Consultant der Kenston Services GmbH und Inhaber des Systemhauses Hartl EDV e.K. Tätigkeitsschwerpunkte: Securitylösungen, Hosting, Softwareentwicklung, Network Engineering, EDV-Sachverständiger. Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).
– Vortrag 11.11.2011 in München