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04.09.2007 - dvb-Presseservice

Informationen im Versicherungsantrag ausreichend

(OVB) Wer einen Versicherungsantrag ausfüllt, muss bestimmte „Obliegenheiten“ beachten. Dazu zählt, dass die vom Versicherer im Antrag gestellten Fragen ausführlich, umfassend und vor allem wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dies ist besonders wichtig, sobald es um die Krankenhistorie und den aktuellen Gesundheitszustand des potenziellen Versicherungsnehmers gilt. Nur auf diese Weise haben die Assekuranzen nämlich die Möglichkeit, das eigene Risiko wirklichkeitsnah zu kalkulieren und entsprechend den Versicherungsbeitrag festzusetzen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) ging es um einen Fall, bei dem der Versicherungsnehmer und vorherige Antragsteller eben seine „Obliegenheiten“ angeblich nicht beachtet hatte. Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-Police hatte der spätere Versicherungsnehmer bei den Gesundheitsfragen sein Heuschnupfen-Leiden angegeben. Der BU-Versicherer akzeptierte den Antrag und setzte einen Risiko-gerechten Beitrag fest. Einige Zeit später kam es zum Leistungsfall, der Versicherungsnehmer beantragte wegen einer erheblichen Erwerbsminderung die vereinbarten Zahlungen. Doch der Versicherer weigerte sich mit dem Hinweis, dass seinerzeit die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden seien. Konkret ging es darum, dass der Policen-Inhaber seinen Beruf wegen Atembeschwerden nicht mehr ausüben konnte. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde der Versicherer jedoch unter dem Aktenzeichen 7 U 220/04 in seine Schranken verwiesen. Die OLG-Richter der Hessen-Metropole konnten eine Verletzung der „Obliegenheiten“ aufseiten des Versicherungsnehmers nicht erkennen. Die Information, dass der Policen-Inhaber unter Heuschnupfen leide, hätte im Antrag völlig ausgereicht als Hinweis auf mögliche Atembeschwerden. Folge: Der BU-Versicherer musste die vereinbarten Leistungen überweisen.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

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