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02.11.2007 - dvb-Presseservice

Offensive gegen Lebensversicherungsklauseln

Milliarden-Nachschlag bald auch für Neuverträge?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Versicherungsunternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer, Iduna und Volksfürsorge abgemahnt und aufgefordert, wesentliche Teile der seit dem Herbst 2001 in ihren Versicherungsverträgen (Lebens- und Rentenversicherungen) verwendeten Klauseln zur Kündigung und Beitragsfreistellung nicht mehr zu verwenden bzw. sich darauf zu berufen.

Der Hintergrund: In seinen Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) hatte der Bundesgerichtshof die Unwirksamkeit der Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung festgestellt. Betroffen waren Vertragswerke, die von etwa 1995 bis zum Herbst 2001 von den meisten Versicherern verwendet wurden. Viele Versicherungs-nehmer konnten aufgrund dieser Urteile „Nachschlag“ fordern und erhielten Erstattungen von nicht selten mehreren Hundert oder gar Tausend Euro.

Leer gingen bislang die Kunden aus, die Verträge nach dem Herbst 2001 abgeschlossen und seither gekündigt hatten. Die Versicherer beriefen sich darauf, man habe die Klauseln angepasst. Die „neuen“ seien nicht zu beanstanden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist anderer Auffassung. „Die Ersatzklauseln benachteiligen die Kunden genau so wie die zuvor verwendeten, vom BGH beanstandeten Klauseln. Ein paar vorgenommene sprachliche Änderungen sind nur Kosmetik“, so Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale.

Für den Fall, dass die abgemahnten Unternehmen keine Unterlassungs-erklärung abgeben, kündigt die Verbraucherzentrale an, erneut die Gerichte zu bemühen, um eine grundsätzliche Klärung herbeiführen.

Gehen die Verfahren zu Gunsten der Verbraucherschützer aus, hätten weitere rund 6 Millionen Verbraucher Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert – bei geschätzt 500 Euro pro Vertrag stehen den Versicherern also rund 3 Milliarden Euro Nachforderungen ins Haus.



Frau Edda Castello
Tel.: 040 / 24832-111
Fax: 040 / 24832-290
E-Mail: presse@vzhh.de

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