Krankmeldung: Irrtum zugunsten der Krankenkasse

14.3.2018 – Ein Beschäftigter, der es versäumt, seinen gesetzlichen Krankenversicherer zeitnah über eine Krankmeldung zu informieren, verwirkt zumindest vorübergehend seinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Das geht aus ...

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