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05.02.2008 - dvb-Presseservice

Urteil

Auf den richtigen Gang kommt es an

Wer beim Abstellen seines Fahrzeugs auf abschüssigem Gelände einen Gang einlegt, der das Wegrollen nicht verhindert, handelt grob fahrlässig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem entsprechenden Fall (Aktenzeichen 19 U 127/06), veröffentlicht in DAR 2007 (Seite 646), der juristischen Zeitschrift des ADAC, hatte ein Fahrer seinen Wagen auf einer Straße mit zehn Prozent Gefälle geparkt. Um sein Auto abzusichern, hatte er die Handbremse gezogen und den dritten Gang eingelegt. Richtig wäre nach Auffassung des Gerichts der erste oder der Rückwärtsgang gewesen. Laut OLG Karlsruhe hat der Betroffene der Sicherung des Fahrzeugs nicht die notwendige besondere Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl ihm die erhebliche Gefahr, die durch das Abstellen des Autos entstand, hätte bewusst sein müssen. Ein Versehen oder Vergessen reiche daher in diesem Fall nicht aus, sein Verhalten zu entschuldigen.

Das neue Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) macht den Schutz eines Versicherungsnehmers bei grober Fahrlässigkeit vom Grad des Verschuldens abhängig; der Versicherungsschutz erlischt seit Jahresbeginn nicht mehr automatisch. Viele Versicherer verzichten außerdem in derartigen Fällen von vornherein darauf, die Ansprüche ihres Versicherungsnehmers wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Andere hingegen entschädigen die Betroffenen nur teilweise.



Herr Thomas Timmer
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