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08.02.2008 - dvb-Presseservice

Neues MORGEN & MORGEN BU-Rating zeigt deutliche VVG-Auswirkungen

Nur noch 11 „Fünf- Sterne-Versicherer“ im neuen M&M BU-Rating. Das aktuelle M&M-Update am 8. Februar zeigt deutlich, welcher Versicherer wie schnell, wie kundenfreundlich und wie tief greifend seine Bedingungswerke und Antragsfragen an die neue gesetzliche Lage angepasst hat und natürlich wie kompetent und solide er seine Bestände führt.

Das unabhängige Analysehaus hat die BU-Bedingungswerke entsprechend der neuen VVG-Anforderungen durchleuchtet und beurteilt. Das M&M-Antragsfragenrating, als eines der vier Teilratings, wurde sogar komplett überarbeitet. Aufgrund des Paradigmenwechsels in Bezug auf die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt es, die neuen Antragsfragen der Versicherer unter dem Gesichtspunkt wirklicher Kundenfreundlichkeit zu analysieren. Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Risikoverlagerung hin zum Versicherer bei den Gesundheitsfragen auch in diesem Sinne Praxis erfährt. Der Versicherer muss also seine Fragen eindeutig, zeitlich befristet und konsequent stellen. Schwammige Fragen, die schnell unverschuldet falsch beantwortet werden können, führen bei MORGEN & MORGEN zu einer Abwertung. Es ist weder im Sinne des Gesetzgebers noch des Kunden, dass sich der Versicherer das „Hintertürchen Rücktritt aufgrund von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung“ für den Leistungsfall auf unfaire Weise offen hält. Die Sichtweise des Versicherers ist für das M&M-Rating ebenso wichtig. Dem Versicherer steht es zu, so viel wie möglich über den Gesundheitszustand eines Antragsstellers zu erfahren, um sein Kollektiv zu schützen. Daher führt bspw. ein umfangreicher Fragenkatalog lediglich aufgrund der Menge der Fragen noch nicht zur Abwertung. Beide Sichtweisen sinnvoll vereint führen zu einem aussagekräftigen Ratingergebnis. Vor allem die Änderungen der Bedingungen sowie der Antragsfragen haben das Gesamtergebnis des M&M BU-Ratings stark beeinflusst und zu einem Einbruch in der „Fünf-Sterne-Riege“ geführt. Um dem momentanen Ausnahmezustand und vor allem den aktuellen „Nachwehen“ der VVG-Reform gerecht zu werden, befindet sich auch das BU-Rating im Fluss ständiger Aktualisierung.



Frau Kerstin Barthel
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