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14.03.2008 - dvb-Presseservice

Gibt es jetzt die "Zwei-Klassen-Spritze"?

Internetsprechstunde unter www.bkk24.de beschäftigt sich mit der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs

OBERNKIRCHEN. Die Kunden gesetzlicher Krankenkassen haben sich daran gewöhnt, dass es bestimmte Leistungen nur maximal bis zum Ende der Pubertät gibt. Das trifft auf Zahnregulierungen zu, auf Mittel zur Empfängnisverhütung und auf einige andere Dinge, die nicht ausschließlich der Gesundheitsvorsorge dienen. Doch jetzt enthält der Gesetzgeber weiblichen Versicherten über 17 die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs vor, also gegen die zweithäufigste Todesursache bei Frauen bis Mitte 40. Ist das Sparsamkeit am falschen Ende oder gibt es handfeste medizinische Gründe? Geklärt werden soll diese Frage bei einer Online-Sprechstunde, zu der das Internetportal www.bkk24.de alle Interessierten am Dienstag nach Ostern einlädt.

Natürlich regen sich auch unsere Versicherten über diese gesetzliche Regelung auf“, sagt BKK24 Vorstand Friedrich Schütte, „aber dafür gibt es keinen Grund.“ Auslöser dieser üblen Krebsart ist nämlich ein bestimmter Virus, den jeder Zweite von uns in seinem Körper trägt und der unter Umständen schon beim ersten Geschlechtsverkehr übertragen wird. Mit dem als „HPV“ bezeichneten Erreger sollte eigentlich das Immunsystem fertig werden, was aber bei etwa jeder zehnten Frau nicht funktioniert. Deshalb kann es durch die Infektion zu Veränderungen der Zellen des Gebärmutterhalses kommen, aus denen nach Jahren eine Krebserkrankung entstehen kann.

Seit kurzer Zeit gibt es nun einen Impfstoff, der die Arbeit des Immunsystems perfektionieren und in weiteren 70 Prozent der Fälle alle Viren killen soll. Wie gut das wirklich funktioniert weiß niemand, weil HPV in zu vielen verschiedenen Arten auftritt. Ungeachtet der aufkeimenden Zweifel glühen bei den Krankenkassen die Telefonleitungen, nachdem seit einiger Zeit auch bekannte Schauspieler in Fernsehspots Werbung für die Schutzimpfung machen.

Tatsächlich bezahlt wird die Spritze, die erst nach der dritten Wiederholung wirksam ist, jedoch nur für Teenager bis zum 17. Lebensjahr, also bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag. Das sei das Alter, so meint der Gesetzgeber, in dem Deutschlands Durchschnittsmädchen zum ersten Mal die körperliche Liebe versuchen. Da auch ein Kondom nicht zu 100 Prozent schützt, wäre es danach für die Schutzimpfung zu spät, sollten die Viren ihren Wirt gewechselt haben.

„Das heißt aber auf keinen Fall, dass wir unsere Versicherten ab diesem Alter mit ihrer Angst allein lassen“, so Schütte weiter. Gebärmutterhalskrebs sei nämlich sehr gut und nachhaltig heilbar, wenn man ihn rechtzeitig entdeckt.

Welche Leistungen der Krankenkassen hier greifen, welche Kosten übernommen werden und was besorgte Eltern außerdem zur Gesundheitsvorsorge ihrer fast erwachsenen Kinder beitragen können, soll die Internet-Sprechstunde klären. Termin dafür ist am 25. März ab 12.30 Uhr – für Antworten auf alle Fragen zum Thema steht Dennis Busche aus dem Team der Krankenkasse unter www.bkk24.de bereit.



Frau Sabine Schütte
Tel.: +49 (0)5724 971-223
Fax: +49 (0)5724 971-4223
E-Mail: sabine.schuette@bkk24.de

BKK24
Schiffbeker Weg 315
22043 Hamburg
www.bkk24.de