Was tun wenn's kracht im Urlaub?
Pünktlich zum Ferienbeginn bietet CosmosDirekt einen neuen Kfz-Tarif mit noch mehr Leistungen
Viele Deutsche reisen am liebsten mit dem Auto. Eine aktuelle Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. zeigt: Fast jeder Zweite nutzte im letzten Jahr sein eigenes Fahrzeug, um in den Urlaub zu fahren. Doch wenn es plötzlich auf der Straße kracht, ist die gute Stimmung schnell dahin. Wer im Ernstfall die richtigen Schritte unternimmt, kann sich Kosten und Ärger sparen. CosmosDirekt sorgt für eine optimale Schadenregulierung und überzeugt mit ihrer Leistung: Im Vollkasko-Comfort-Schutz erstattet Deutschlands größter Direktversicherer beispielsweise den vollen Neupreis für einen Neuwagen - und zwar ab sofort sogar 24 Monate lang. Bei Gebrauchtwagen wird der volle Kaufpreis, nicht nur der Wiederbeschaffungswert, erstattet.
Saarbrücken, März 2008. "Wie zuverlässig eine Versicherung ist, zeigtsich besonders im Schadenfall", sagt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender von CosmosDirekt. "Bei uns lassen sich viele Fragen mit nur einem Anruf klären. Die Regulierung des Schadens erfolgt bei uns mittlerweile zu über 90 Prozent schnell und unbürokratisch per Telefon."
Wer Probleme und Ärger nach einem Schaden vermeiden will,
sollte nach einer Karambolage zudem folgende Schritte vor Ort
beachten:
1.) Unfallstelle absichern: Zuerst sollte die Warnblinkanlage
angeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei geringfügigen
Schäden müssen die Autofahrer darauf achten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern: Nachdem sie die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide markiert haben,
sollten sie an den Straßenrand fahren.
2.) Am Unfallort bleiben: Jeder
Beteiligte muss solange am Unfallort bleiben, bis er Angaben zum Unfall und
zu seiner Person gemacht hat. Wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt, reicht
es nicht, einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu befestigen. Ist der
Fahrer des beschädigten Wagens nach angemessener Wartezeit nicht erschienen,
ist die Polizei zu benachrichtigen.
3.) Hilfe rufen: Sind Personen
verletzt, Drogen und Alkohol im Spiel oder wird ein vorgetäuschter Unfall vermutet, sollten die Betroffenen in jedem Fall die Polizei bzw. einen
Rettungswagen rufen (Notruf in Deutschland: 110/112).
4.)
Unfallprotokoll erstellen: Bei reinen Blechschäden geht es auch ohne Polizei:
In diesem Fall ist es ratsam, ein Protokoll anzufertigen, das die
beteiligten Fahrer unterschreiben. Neben dem Unfallhergang gilt es,
die Autokennzeichen, die Anschriften der beteiligten Fahrer, die Namen
der Versicherungsgesellschaften sowie die Nummer des Versicherungsscheins
zu notieren. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (0180.25026). Hilfreich sind darüber hinaus
eine Unfallskizze und Fotos - zum Beispiel mit Hilfe eines Fotohandys.
Auch Namen und Adressen von möglichen Zeugen sind für eine weitere
Abwicklung des Vorgangs nützlich. Wichtig: Im Protokoll sollte kein
voreiliges Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
5.) Die Versicherung
sofort benachrichtigen: Die Beteiligten sollten möglichst schnell ihre
Versicherung benachrichtigen. Wird sofortige Hilfe bei Panne oder Unfall
benötigt, empfiehlt sich auch der kostenfreie Anruf bei der Notrufzentrale
der Autoversicherer 0800 NOTFON D (0800.6683663). Von dort aus kann ggfs.
auch die Ortung des Standorts des Fahrzeugs / der Fahrzeuge
erfolgen.
Die gleichen Regeln gelten auch im Ausland oder wenn das
gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Der Euroruf 112 gilt in fast
allen europäischen Ländern und wird direkt zur lokalen Leitstelle
durchgestellt, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie
Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Bei einem Mobiltelefon ist
der Euronotruf meist auch ohne eingelegte SIM-Karte, Eingabe des PIN-Codes
oder Aufhebung der Tastensperre wählbar. Die Aufnahme des Unfalls
vereinfacht ein standardisierter Unfallbericht, den jeder Autofahrer
kostenlos bei seiner Versicherung anfordern und im Handschuhfach hinterlegen
kann. Unfallbeteiligte sollten zudem nach der grünen Versicherungskarte
fragen. Sie ist zwar innerhalb der EU keine Pflicht mehr, gilt jedoch
als offizieller Versicherungsnachweis und verhindert Probleme mit den
Behörden. Generell ist zu beachten, dass nach einem Unfall Fristen gelten:
Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden bei der Versicherung
angezeigt werden.
Im Ernstfall zählt die Leistung der
Versicherung
Damit ein Unfall im Urlaub die Stimmung nicht trübt, muss aber
nicht nur der Service des Versicherers, sondern auch das
Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: So erstattet CosmosDirekt seit dem 14.
März 2008 ihren Kunden im Vollkasko-Comfort-Schutz den Neupreis sechs Monate
länger als bisher. Dies gilt bei Neufahrzeugen im Falle eines Totalschadens
oder Fahrzeugdiebstahls innerhalb der ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn.
Kunden, die einen Gebrauchtwagen versichert haben, ersetzt CosmosDirekt bis
zu zwölf Monate nach der erstmaligen Zulassung auf den Kunden maximal den
Kaufpreis - anstatt nur den Wiederbeschaffungswert.
Auch ein Anstieg
der Prämie bleibt dem Versicherten erspart: Der Rabattschutz hält den
Beitragssatz konstant und die Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht - und
das bei bis zu drei Schäden. Bei Schadenfreiheit reduziert sich die
vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung jährlich um 50 Euro. "Die Leistungen unseres Comfort-Paketes sind somit einzigartig am Markt",
resümiert Winfried Spies.
Herr Paul Neurohr
Tel.: 0681 / 966-6140
Fax: 0681 / 966- 6662
E-Mail: paul.neurohr@cosmosdirekt.de
Cosmos Lebensversicherung AG
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