Zum Widerspruchsrecht bei fehlendem Hinweis auf Schriftform

Der fehlende Hinweis auf die erforderliche Schriftform des Widerspruchs kann dem VN die Möglichkeit nehmen, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

IWW aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Vorsorge - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Vorsorge - Meistgelesen