Schufa angezeigt: Millionenumsatz durch rechtswidrige Kundenmanipulation

Die Datenschutzorganisation noyb hat schwere Vorwürfe gegen die deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa erhoben. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Praxis des Unternehmens, Verbraucher in Deutschland für den Zugang zu ihren eigenen Daten zur Kasse zu bitten. Der Schufa wird vorgeworfen, mit manipulativen Gestaltungsstrategien Verbraucherinnen und Verbraucher davon abzuhalten, von ihrem gesetzlichen Recht auf kostenlose Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch zu machen. Damit könnte das Unternehmen Millionenbeträge einnehmen, insbesondere auf dem Rücken von Wohnungssuchenden, die in Deutschland häufig eine Schufa-Auskunft vorlegen müssen.

Lukratives Geschäft auf Kosten der Wohnungssuchenden

Der Irrgarten auf der Webseite fördert den Absatz der kostenpflichtigen Schufa-Selbstauskünfte.

Die Notwendigkeit, die eigene finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen, treibt viele Wohnungssuchende in die Arme von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa. Verbraucherschützer kritisieren hier, dass das Unternehmen seine Monopolstellung ausnutzt, um von den Verbrauchern Geld für den Zugang zu ihren eigenen Finanzdaten zu verlangen, obwohl es gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Auf ihrer Internetseite bewirbt die Schufa vorrangig das kostenpflichtige Produkt "BonitätsAuskunft" für 29,95 € und suggeriert, dass dieses einen Vorteil auf dem Wohnungsmarkt darstellt. Hinweise auf die Möglichkeit einer kostenlosen Auskunft fehlen oder sind schwer auffindbar. Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb, weist darauf hin, dass die Schufa fälschlicherweise behauptet, nur ihre kostenpflichtigen Produkte seien zur Vorlage bei Dritten geeignet. Dies stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der die Rechte der Verbraucher auf Nutzung ihrer kostenlosen Datenkopien bestätigt habe.

Verzögerung und Zurückhaltung von Daten

Noyb kritisiert weiter, dass die Schufa die Rechtsauskunft nicht nur unter dem irreführenden Begriff "Datenkopie" verstecke, sondern die kostenlose Auskunft im Vergleich zu den kostenpflichtigen Produkten auch verzögere. Zudem enthält die kostenlose Auskunft nur einen "Basisscore", während die kostenpflichtige Version detailliertere "Branchenscores" bietet. Dies verstößt nach Ansicht der noyb gegen Art. 15 DSGVO, der eine vollständige Offenlegung aller verarbeiteten Daten verlangt.

Beschwerde und Klage gegen die Schufa

Als Reaktion auf diese Praktiken hat noyb eine förmliche Beschwerde sowie eine Anzeige bei der Hessischen Datenschutzbehörde eingereicht. Nach Auffassung von noyb verstößt die Schufa durch die systematische Verschleierung, Verzögerung und bewusste Vorenthaltung von Daten gegen die DSGVO. Ziel der Beschwerde ist es, die rechtswidrigen Praktiken der Schufa abzustellen und die Rechte der Verbraucher zu stärken.