Balkonkraftwerke 2024: Steuererleichterungen und Versicherungstipps

Ab 2023 können sich auch Balkonbesitzer über diverse Erleichterungen im Bereich der Photovoltaik freuen. Eine wichtige Änderung ist der Wegfall der Mehrwertsteuer beim Kauf von Balkonanlagen, was die Investitionskosten senkt. Weitere gesetzliche Anpassungen zielen darauf ab, den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zu den Neuerungen gehören

  • Aufstellen und einstecken: Balkonkraftwerk

    Vereinfachte Anmeldung: Die bisher erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich, die einfacher und weniger umfangreich gestaltet wird.
  • Verwendung alter Stromzähler: Die Verwendung alter, nicht-digitaler Stromzähler (sog. Ferraris-Zähler) bleibt übergangsweise erlaubt. Diese Zähler laufen rückwärts, wenn die Balkonanlage Strom einspeist, ohne dass sofort ein neuer Zweirichtungszähler installiert werden muss.
  • Erhöhte Leistungsgrenze: Ab Januar 2024 darf die Leistung einer Balkonanlage bis zu 800 Watt betragen, eine Erhöhung gegenüber der bisherigen Grenze von 600 Watt.
  • Einfachere Installation: Zukünftig sollen auch Balkon-Solaranlagen mit Schuko-Steckdosen betrieben werden können. Die Umsetzung dieser Regelung hängt jedoch von der Überarbeitung der entsprechenden technischen Normen durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) ab.

Zum Versicherungsschutz dieser Anlagen empfiehlt die Württembergische Versicherung: Wer seine Balkonanlage fest mit dem Wohngebäude oder dem Geländer verbindet, kann sie über die Wohngebäudeversicherung absichern. Für Mieter oder Eigentümer, die die Anlage auf eigene Kosten anschaffen, bietet sich alternativ die Hausratversicherung an. Zusätzlich empfiehlt sich eine Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, um gegen Schäden an fremden Sachen oder Personen, die durch die Balkonanlage entstehen können, abgesichert zu sein.