Mitarbeiterbeteiligung mit fast drei Millionen Euro Gewinn - Finanzamt geht leer aus

Ein Gewinn aus einer marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung muss nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Das gilt auch dann, wenn der Beschäftigte die Beteiligung von seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hatte (BFH, Urteil v.

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