Krankenhausausgaben weiter gestiegen
Hamburg, September 2008. Die gesetzlichen Krankenkassen haben
den Kliniken im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 140 Millionen Euro
pro Tag überwiesen. Insgesamt beliefen sich die Krankenhausausgaben 2007
auf rund 51 Milliarden Euro. Verglichen mit 2004 – dem Startjahr
der Fallpauschalen – sind die Ausgaben für die rund 2.100 Kliniken
in Deutschland damit um rund sieben Prozent in die Höhe geklettert.
Die Kostendynamik in der stationären Versorgung zeigt sich auch an den
so genannten Landesbasisfallwerten, die mittlerweile in allen 16
Bundesländern für 2008 verhandelt und vereinbart wurden. Der Fallwert ist
die maßgebliche rechnerische Größe, die bei der Bezahlung der
Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen seit 2005 in jedem Bundesland
zugrunde gelegt wird. Im Bundesdurchschnitt ist der Basisfallwert seit
2005 kontinuierlich angestiegen. Er liegt in diesem Jahr bei rund 2.788
Euro (plus 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).
Regional
betrachtet unterscheiden sich die Preise für
vergleichbare Krankenhausbehandlungen – ob unkomplizierte Blinddarm-OP
oder aufwändige Herztransplantation – jedoch weiterhin sehr stark.
Statistisch gesehen sind die Behandlungen in Rheinland-Pfalz am
teuersten, dicht gefolgt vom Saarland und Berlin. Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern liegen am unteren Ende der Skala. Das Preisniveau
lässt sich an den aktuellen Basisfallwerten der Bundesländer ablesen. Die
Spanne reicht von rund 2.957 Euro für Rheinland-Pfalz bis 2.682 Euro für
Schleswig-Holstein und macht damit einen Unterschied von mehr als zehn
Prozent aus.
"Während auf der einen Seite die Preise für die
stationäre Versorgung regional stark differieren, gibt es nach dem Willen
des Gesetzgebers ab Januar 2009 einen Gesundheitsfonds mit einem von der
Bundesregierung festgelegten bundesweit einheitlichen Beitragssatz für
alle Krankenkassen", sagt Bernd Beyerle, Leiter des Fachbereichs
Stationäre Versorgung bei der Techniker Krankenkasse (TK). "Das passt
einfach nicht zusammen. Die unterschiedlichen Fallwerte widersprechen der
Systematik des Fonds."
Der Landesbasisfallwert ist die
maßgebliche rechnerische Größe, die bei der Bezahlung der
Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen zugrunde gelegt wird. Seit 2004
rechnen die Kliniken nach diagnoseorientierten Fallpauschalen (DRG) ab.
Dabei gibt es feste Preise für vergleichbare Leistungen. Zuvor wurde nach
der Zahl der Pflegetage abgerechnet.
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