Anzeige
03.11.2008 - dvb-Presseservice

BKK Hoesch ohne Zusatzbeitrag

Ab dem 1. Januar 2009 ändert sich das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend. Die Folge: Für alle Beitragszahler gilt der gleiche Beitragssatz. Die Einnahmen aus den Beiträgen werden an den Gesundheitsfonds weitergeleitet, der beim Bundesversicherungsamt angesiedelt ist. Sie fließen nicht den Kassen zu. Zusätzlich füllt der Staat den Gesundheitsfonds mit Steuermitteln auf. Für 2009 sind dies 4 Milliarden €, dieser Betrag soll jährlich um 1,5 Milliarden € angehoben werden.

Festgelegt wurde der allgemeine Beitragssatz für das Jahr 2009 auf 15,5 Prozent – damit liegt er unterhalb des derzeitigen Beitragssatzes der BKK Hoesch. Wie bisher errechnet sich der zu zahlende Beitrag aus dem Beitragssatz (15,5%) und dem Bruttoeinkommen des Mitglieds. Weiterhin zahlen Mitglieder einen um 0,9 Prozent höheren Beitragsanteil als Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger. Konkret heißt das beim Beitragssatz von 15,5 Prozent: der Arbeitgeberanteil und der Anteil des Rentenversicherungsträgers liegt bei 7,3 Prozent und der Versichertenanteil bei 8,2 Prozent.

Zur Deckung der Ausgaben bekommen die Kassen ab Januar 2009 ihre Mittel durch das Bundesversicherungsamt aus dem Fonds - nicht wie bisher durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Dazu erhalten sie für jeden Versicherten einen nach Alter und Geschlecht gestaffelten Pauschalbetrag. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag für kranke Versicherte, der sich nach deren Gesundheitszustand bemisst. Das bedeutet, dass Kassen mit einem höheren Anteil an älteren und kranken Versicherten - wie die BKK Hoesch - höhere Beträge erhalten als Kassen mit überwiegend jungen und gesunden Versicherten. Erzielt eine Kasse Überschüsse, kann sie diese als Prämien an die Mitglieder auszahlen. Kommt sie mit den zugewiesenen Mitteln aus dem Fonds nicht aus, hat sie die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben.

Die BKK Hoesch wird mit Einführung des Fonds keinen Zusatzbeitrag erheben. Mitversicherte Familienangehörige ohne Einkommen bleiben wie bisher beitragsfrei mitversichert. Auch der Umfang der Vorsorgeleistungen, die die BKK Hoesch anbietet, wird sich nicht verändern. Hierzu gehören unter anderem besondere Vorsorgeprogramme für Schwangere, Kinder und Erwachsene sowie ein umfassender Impfschutz. Gleichzeitig bleibt es bei den vielen Möglichkeiten seinen Beitrag zu verringern, zum Beispiel durch die Teilnahme an der Beitragsrückzahlung, den verschiedenen Bonusprogrammen oder bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung.



Frau Andrea Hartwig
Tel.: +49 0231 844 3197
Fax: +49 0231 844 6119
E-Mail: Andrea.Hartwig@bkkhoesch.de

BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47-49
44145 Dortmund
www.bkkhoesch.de