Zu gleichen Teilen: Ab September gilt der neue Versorgungsausgleich
Wenn die Trennung beschlossene Sache ist,
sollten sich Ehepaare jetzt auch über den Scheidungstermin verständigen:
Ab September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Wer sorgfältig
abwägt, ob der Scheidungsantrag jetzt oder erst nach diesem Zeitpunkt eingereicht
werden soll, kann damit die Höhe der späteren Rente deutlich beeinflussen.
Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
mit.
Wichtigste Änderung: Die während der Ehe
oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenansprüche aus verschiedenen
Versorgungssystemen werden bereits bei der Scheidung gleichmäßig aufgeteilt.
Neben der gesetzlichen Rente sind das beispielsweise auch die Ansprüche
in der Beamtenpension, berufsständischen Versorgung sowie betrieblichen
und privaten Altersversorgung. Damit erhält der ausgleichsberechtigte Partner
– zumeist die Frau – in allen eingebundenen Versorgungssystemen einen
eigenen Versorgungsanspruch. Das sofortige Aufteilen aller Rentenansprüche
soll auf beiden Seiten für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Auch Rentner sollten den Zeitpunkt eines
geplanten Scheidungsantrags gut überdenken. Derzeit bekommt ein Rentner
bei der Scheidung so lange seine volle gesetzliche Rente ausbezahlt, bis
auch der geschiedene, jüngere Ehegatte Rente erhält. Erst dann wird sein
Betrag nach dem Versorgungsausgleich gekürzt. Künftig fällt dieses „Rentnerprivileg“
weg und die Rente wird mit der Scheidung sofort gemindert.
Großzügiger werden dagegen die bisherigen
Härteregelungen angewendet. So bekommt ein geschiedener Ruheständler die
volle Rente, wenn der begünstigte Ex-Partner verstorben ist und höchstens
36 Monate Rente erhalten hat.
Wer sich informieren möchte, wie sich der
neue Versorgungsausgleich von September an auswirkt, kann sich im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
den Flyer „Versorgungsausgleich: Das neue Recht“ herunterladen. Weitere
Informationen gibt es zudem am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000
480 10 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
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