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20.08.2009 - dvb-Presseservice

Was einem nach einem Autounfall alles passieren kann: Schuld ist keine „Glaubensfrage“

Vorsicht, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall den Schaden reguliert. Das kann für den Versicherungsnehmer teuer werden. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „In manchen Fällen kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen. Aber dass das alles nicht ganz problemlos ist, musste eine Autofahrerin erfahren, die sich für schuldlos an einem Unfall hielt – doch der Versicherer erkannte auf ‚schuldig‘ und zahlte.“

Die Versicherungsnehmerin ist mit ihrem Wagen auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. Nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt ist sie zu dem Schluss gekommen, an dem Unfall aber keine Schuld zu haben. Ihr Versicherer regulierte den Schaden trotzdem und setzte die Prämie der Frau hoch. Die klagte vor Gericht – und verlor.

Das Landgericht Coburg (Az.: 32 S 15/09) urteilte im Sinne des Versicherungsunternehmens: Die Gesellschaft müsse Schadensersatzansprüche von Unfallgegnern befriedigen und unbegründete abwehren. Dabei habe sie allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Aber solange die Regulierung weder unsachgemäß noch willkürlich sei, könne die Versicherungsnehmerin daran nichts ändern. Ihre Annahme, sie sei am Unfall nicht schuldig, ist dann belanglos.

Die Prämienerhöhung verhindern kann die Frau nur noch, wenn sie den Schaden selbst bezahlt, ihn dem Versicherer sozusagen „abkauft“. Lilo Blunck: „Üblicherweise melden die Gesellschaften sich bei Bagatellschäden und bieten so die Chance der Selbstregulierung. Auf diese Weise lassen sich Prämienerhöhungen auch abwenden, wenn der Schaden höher liegt. Ob sich das unterm Strich lohnt, sollte im Gespräch mit dem Versicherer geklärt werden.“



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