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26.03.2010 - dvb-Presseservice

Dringender Handlungsbedarf bei Rentenversicherungen

Die Finanzverwaltung hat acht wichtige Punkte bei der Lebens- und Rentenversicherung neu geregelt. Ab dem 1. Juli 2010 ist der Rentenfaktor Pflicht. Altverträge können nachgebessert werden. Darauf weist der „Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler“ in seiner aktuellen März-Ausgabe hin.

Die Finanzverwaltung hat acht wichtige Punkte bei der Lebens- und Rentenversicherung neu geregelt – vom Mindesttodesfallschutz über den Rentenfaktor bis hin zu vermögensverwaltenden Verträgen.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen verlangt die Finanzverwaltung nun zur Konkretisierung der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, dass ein Rentenfaktor garantiert wird.

Tipp des „Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler“: Ist im Vertrag kein Rentenfaktor garantiert, können die Verträge bis zum 30. Juni 2010 steuerunschädlich umgestellt werden. Dabei wird eine vertragliche Zusage anerkannt, nach der bei Rentenbeginn die Kalkulationsgrundlagen für den Rentenfaktor festgelegt werden.

Wer sich intensiver mit dem Thema befassen möchte, kann die März-Ausgabe des „Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler“ mit einem sechsseitigen Beitrag hier kostenlos anfordern (http://www.iww.de/versicherungsvermittler).



Stellvertretende
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