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30.08.2006 - dvb-Presseservice

R+V garantiert: Wechsel in private Krankenversicherung ohne Risiko

Die neue Gesundheitsreform ist noch nicht verabschiedet – und damit ergeben sich Unsicherheiten. Beispielsweise beim Wechsel von Arbeitnehmern in die Private Krankenversicherung: Es soll eine Frist von drei Jahren gelten, in der Arbeitnehmer bereits freiwillige GKV-Mitglieder gewesen sein müssen, um zur PKV wechseln zu dürfen. Der Stichtag steht jedoch noch nicht endgültig fest. Kunden, die sich jetzt für die Private entscheiden, könnten eine böse Überraschung erleben: Sie müssen unter Umständen zurück in ihre alte Krankenkasse und die Monate dazwischen nachversichern. Das kann teuer werden – deshalb gibt die R+V Krankenversicherung ihren möglicherweise betroffenen Neu-Kunden jetzt eine schriftliche Garantie: Sie erhalten die bis dahin gezahlten Beiträge komplett zurück, egal ob sie in der Zwischenzeit Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht.

Darüber hinaus macht R+V ihren Kunden ein Angebot: Sie können ihre Vollversicherung einfach in eine Zusatzversicherung umwandeln – ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Die Krankenzusatzversicherungen ergänzen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, von Heilpraktiker über Chefarztbehandlung bis Zahnersatz. Auch für diejenigen, die nach absolvierter Drei-Jahres-Frist  zur Privaten wechseln können, hält R+V eine Lösung bereit: die Anwartschaftsversicherung überbrückt die Wartezeit. Zwei Modelle stehen zur Wahl: Die „kleine Anwartschaft“ gibt es schon für ein paar Euro im Monat. Fünf Prozent vom Beitragssatz kostet es, dann kann der Kunde nach den drei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die Vollversicherung einsteigen. Die „große Anwartschaft“ erhält sogar den ursprünglich berechneten Beitrag, der sich auf das heutige Eintrittsalter bezieht.



stellvertretende Pressesprecherin
Frau Stefanie Simon
Tel.: 0611 533-4494
Fax: 0611 533-3775
E-Mail: stefanie.simon@ruv.de

R+V Versicherung
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