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03.01.2011 - dvb-Presseservice

Versicherungsschutz im Winter - Stolperfallen beim Schneeschaufeln

Der Winter ist in dieser Saison früh, ungewöhnlich kalt und schneereich in Deutschland angekommen. Auf Gehwegen finden sich immer wieder Abschnitte, die nicht ausreichend geräumt und abgestreut sind. „Der Schnee wird schnell spiegelglatt, wenn er festgetreten wird oder tagsüber antaut. Deshalb sollte jeder prüfen, ob er für das Räumen vor der eigenen Tür verantwortlich ist“, sagt Jutta Wittich-Gurkau von den VGH Versicherungen. Die Expertin erklärt, worauf man im Winter achten sollte und welcher Versicherungsschutz im Ernstfall hilft.

Reinigung und Räumen der Straßen ist zunächst Aufgabe der Kommunen. Diese geben die Verantwortung, für freie Gehwege zu sorgen, jedoch meist an die Anlieger weiter. Zuständig ist dann der Eigentümer des Grundstücks, also bei Mietshäusern der Vermieter. Nicht alle kümmern sich selbst um die Räumung der Gehwege, sondern geben diese Pflicht an ihre Mieter ab.

Kommunen regeln Räumpflichten

Zwischen 7 und 20 Uhr sollen Gehwege in der Regel gefahrlos passierbar sein. Doch selbst, wer verantwortungsbewusst Schnee schaufelt und Splitt streut, begibt sich sprichwörtlich auf Glatteis. Denn wie genau geräumt werden muss, regelt jede Kommune unterschiedlich. So verlangt die Stadt München, den Gehweg auf einer Breite von mindestens 1,20 bis 1,50 Meter von Schnee und Eis freizuhalten, der Stadt Düsseldorf hingegen reicht eine Breite von einem Meter. Ein Blick auf die Website der eigenen Gemeinde sorgt meist schnell für Klarheit.

Was kann man außerdem tun, um sich abzusichern? „Ganz wichtig ist zunächst eine Privathaftpflichtversicherung“, betont Jutta Wittich-Gurkau. „Stürzt ein Passant vor dem Grundstück eines Eigenheimbesitzers oder Mieters und verlangt Schadensersatz, muss er zwar nachweisen, dass der Unfall auf einem gestreuten Gehweg nicht passiert wäre. Es drohen aber im Ernstfall hohe Kosten, etwa für Reha oder Verdienstausfall.“ Eine Privathaftpflichtversicherung springt dann für den Anlieger ein, der für das Räumen des Weges verantwortlich ist. Zu dieser Versicherung rät Wittich-Gurkau übrigens auch als Grundsicherung gegen andere Haftungsansprüche aus Unfällen oder eigenen Missgeschicken.

Vermieter tragen Verantwortung

Etwas anders ist die Lage für Vermieter. Sie tragen in jedem Falle Verantwortung für Räumarbeiten vor eigenen Grundstücken und auf bestimmten Wegen – etwa zur Haustür, zur Garage oder zu den Mülltonnen. Auch wenn der Vermieter durch den Mietvertrag diese Aufgabe an seine Mieter abgibt, ist er dafür verantwortlich, dass diese tatsächlich die Arbeiten durchführen. Außerdem haftet der Eigentümer auch für die Folgen von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen. Hier hilft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Wittich-Gurkau ebenso wie die Privathaftpflichtpolice dringend empfiehlt.

Wer sich im Winter – und natürlich auch zu anderen Jahreszeiten – gegen eigene Unfälle absichern möchte, kann eine private Unfallversicherung abschließen. „Diese ist zwar kein Muss, aber sie hilft etwa nach einem schweren Sturz, wenn der Versicherte länger arbeitsunfähig wird oder bleibende Schäden davonträgt“, erklärt Wittich-Gurkau. „Dann schützt die Police zumindest vor finanziellen Sorgen.“ Die gesetzliche Unfallversicherung gilt hingegen nur auf dem direkten Schul- und Arbeitsweg und auf dem Heimweg, nicht aber in der Freizeit.

Damit es gar nicht erst zu Unfällen kommt, rät Wittich-Gurkau: „Planen Sie etwas mehr Zeit ein – dann sind Sie entspannter und sicherer unterwegs.“



Herr Christian Worms
Tel.: 0511 362-3808
Fax: 0511 362-2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de

VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
http://www.vgh.de

Über die VGH Versicherungen:

Die VGH ist der größte Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Sach- und Personenversicherungen. Insgesamt sind rund 4.500 Mitarbeiter direkt oder mittelbar für den regionalen Marktführer tätig. Etwa 600 selbstständige Versicherungskaufleute und ihre Mitarbeiter sowie die beiden VGH-Kooperationspartner, die Sparkassen und die LBS, bilden ein flächendeckendes Vertriebsnetz. Nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.



Kräftemessen mit Frau Holle: Die Pflichten zum Schneeschaufeln regeln die einzelnen Kommunen.