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28.01.2011 - dvb-Presseservice

Der BdV warnt Privatkrankenversicherte

Vorsicht beim Beitragsentlastungstarif!

Sicher möchte im Alter jeder an den Beiträgen für seine private Krankenversicherung sparen. Denn gerade Senioren müssen dafür besonders tief in die Tasche greifen. Jetzt versprechen die meisten Versicherer Abhilfe durch einen Beitragsentlastungstarif mit Steuervorteil. Thorsten Rudnik, Mitglied des Vorstandes im Bund der Versicherten (BdV) beurteilt dieses Angebot kritisch: „Nur auf den ersten Blick wirkt der Beitragsentlastungtarif aus Verbrauchersicht positiv. Es ist aber dringend geboten, vor einem Abschluss mit spitzem Stift genau nachzurechnen.“

Worum geht es? Der Beitragsentlastungstarif wird als eine „Ansparmöglichkeit“ angepriesen. Über den Beitrag hinaus bezahlt der Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe. Dadurch reduziert sich die Prämie im Alter. Ein Beispiel: Ein 54 Jahre alter Mann zahlt zusätzlich 81,90 Euro im Monat. Dafür verringert sich ab seinem 65. Lebensjahr bis zu dessen Lebensende die Prämie um 150 Euro monatlich. Allerdings muss er die 81,90 Euro weiterhin entrichten. Tatsächlich schrumpft die Ersparnis so auf 68,10 Euro.

Thorsten Rudnik: „Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit über die Bank wäre hier bedeutend günstiger. Um den gleichen Betrag zu sparen, müsste der Mann bei einer Verzinsung von drei Prozent lediglich 35 Euro im Monat aufbringen.“ Bei dieser Rechnung sind die BdV-Experten von einer restlichen Lebenserwartung von 26 Jahren für den Betroffenen ausgegangen. Rudnik: „Sollte ein Versicherungsvertreter für die Finanzierung eine private Lebens- oder Rentenversicherung anbieten, empfehlen wir dankend abzulehnen.“

Weitere Nachteile entstehen dem Versicherten, wenn er den privaten Krankenversicherer wechseln will. Dann kann er die angesparte Summe nicht mitnehmen. Allenfalls gibt man ihm noch eine beitragsfreie Krankenhaustagegeldversicherung mit auf den Weg. Gleiches gilt beim Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse.

Der von den Versicherern gern ins Feld geführte Steuervorteil wäre allerdings im Einzelfall zu prüfen. Arbeitnehmer können sich dazu an ihren Lohnsteuerhilfeverein wenden, Selbstständige sollten sich das Thema für ihren Steuerberater notieren.

Thorsten Rudnik: „Nur in seltenen Fällen kann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein. Das trifft z.B. zu, wenn der Versicherte Beschäftigter ist und der Arbeitgeberzuschuss für ihn noch nicht ausgeschöpft ist. Im Zweifel sollte er sich beraten lassen.“



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Der Beitragsentlastungstarif: Was beim ersten Hinschauen vorteilhaft erscheint, kann sich beim Nachrechnen rasch als Nachteil erweisen. Foto: BdV/Dreyling