Versicherungsmakler in der Datenschutzfalle
- Ohne "Ja" des Kunden kein Bestandswechsel - Deutschlandweite Roadshow informiert über rechtliche Fallstricke
Die Übertragung von Versicherungsbeständen wird für Makler zum juristischen Drahtseilakt. Denn ohne Zustimmung der Kunden dürfen keine persönlichen Daten des Versicherungsnehmers den Betreuer
wechseln. So will es das Gesetz. Die große Mehrheit der Vermittler ist sich der rechtlichen Anforderung nicht bewusst. Sie laufen damit Gefahr, wegen Verletzung von Privatgeheimnissen strafrechtlich
belangt zu werden. Zudem verursacht das Prozedere einen immensen Aufwand: Denn die wenigsten Maklerverträge enthalten entsprechende Klauseln, mit der ein Kunde bereits bei Vertragsschluss einer
möglichen Datenübertragung automatisch zustimmt. Makler müssen damit das "Ja" jedes Kunden nachträglich abfragen. Das ergibt eine aktuelle Markteinschätzung von SDV - Servicepartner der
Versicherungsmakler AG.
Damit Makler bei Übertragungen von Beständen nicht in die Datenschutzfalle tappen, sollten sie die Vertragsunterlagen mit ihren Kunden anpassen. "Den einfachsten und sichersten Weg stellt
hierbei die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den Maklervertrag dar", sagt SDV-Vorstand Armin Christofori. "In den Maklerverträgen sollte eine Klausel enthalten sein, die die
Möglichkeit der Weitergabe von Kundenbeständen vorsieht. Eine solche Klausel muss ihrerseits den Kriterien des Bundesdatenschutzgesetzes und - sofern keine individualvertragliche Gestaltung
vorgenommen wird - den Regelungen für Formularverträge entsprechen", so Christofori.
Eine zweite rechtlich unbedenkliche Lösung ergibt sich, wenn Makler ihr gesamtes Unternehmen am Stück übertragen wollen. In diesem Fall kann die bei Maklern am meisten verbreitete
Unternehmensform der Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt werden. Anschließend werden die Geschäftsanteile an den Bestandserwerber veräußert. Dann ist der Rechtsträger, mit dem die Maklerverträge
bestehen, identisch und das bestehende Maklerverhältnis wird de facto unverändert fortgeführt. Wenn das Maklerunternehmen, das den Bestand über-tragen möchte, bereits in der Rechtsform der GmbH
geführt und der Kundenbestand mit der GmbH verkauft wird, drohen ebenfalls keine rechtlichen Konsequenzen.
Nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch der Wert der Unternehmung und ihres Bestandes sind natürlich von einer möglichen Übertragbarkeit abhängig. Dem Versicherungsmakler ist auch aus
diesem Grunde anzuraten, sich dringend mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen auseinander zu setzen, empfiehlt Rechtsanwalt Stephan Michaelis. Der bekannte Fachanwalt für Versicherungsrecht wird
auf der bundesweiten Roadshow die Rechtslage erläutern und eine vertragliche Empfehlung aussprechen. Denn die vielen gesetzlichen Hürden bei der Bestandsübertragung sind bei Vermittlern recht
unbekannt. Aus diesem Grund veranstaltet SDV im Oktober eine deutschlandweite Roadshow. In mehreren Städten und an mehreren Terminen werden Makler über die Thematik im Detail informiert und bekommen
Lösungen aufgezeigt. Auf der Seite http://www.courtagecoach.de/ können sich Interessierte direkt für die Roadshow anmelden.
Roadshow - Termine
Dienstag 04.10.2011 München
Mittwoch 05.10.2011 Stuttgart
Freitag 07.10.2011 Köln
Montag 10.10.2011 Kassel
Dienstag 11.10.2011 Leipzig
Mittwoch 12.10.2011 Berlin
Donnerstag 13.10.2011 Hamburg
Hintergrundinformationen
Bei der SDV - Servicepartner der Versicherungsmakler AG steht der Makler im Vordergrund. Die SDV bietet hochwertige Backoffice-Leistungen insbesondere unter Einbezug der gesetzlichen
Anforderungen, die durch die EU-Vermittlerrichtlinie und der VVG-Reform notwendig wurden. Das Unternehmen mit Sitz in Augsburg versteht sich als zuverlässiger und kompetenter Partner für den
qualifizierten Versicherungsmakler. Es erbringt seine Dienstleistungen als White-Label, getreu der Philosophie: "Unsere Kompetenz und Ihr guter Name."
Herr Armin Christofori
Tel.: +49 (0) 821 71008 - 811
Fax: +49 (0) 821 71008 - 999
E-Mail: armin.christofori@sdv.ag
SDV - Servicepartner der Versicherungsmakler AG
Proviantbachstr. 30
86153 Augsburg
http://www.sdv.ag/