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02.12.2011 - dvb-Presseservice

Wie sind ehrenamtlich Engagierte versichert? - Internationaler Tag des Ehrenamtes am 05.12. / VBG-Forum Ehrenamt in Mainz am 10.12.

Jährlich am 05.12., dem Tag des Ehrenamtes, wird international der Einsatz von bürgerschaftlich Engagierten gewürdigt. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG weist in diesem Zusammenhang auf den Unfallversicherungsschutz hin und veranstaltet am 10.12.2011 in Mainz das zweite Forum Ehrenamt. Der Unfallversicherungsschutz ist im Ehrenamt besonders vielfältig: Ein Kirchenchormitglied ist anders unfallversichert als der ehrenamtliche Schiedsrichter oder der Schriftführer eines Fastnachtsvereins. Doch viele bürgerschaftlich Engagierte wissen nicht, ob und wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind.

Zweites VBG-Forum Ehrenamt am 10.12.2011:

Unter dem Motto „Sicherheit ist Ehrensache“ lädt das zweite Forum Ehrenamt Verantwortliche aus Kirche, Sport und gemeinnützigen Organisationen in den Erbacher Hof nach Mainz ein. Über 150 Teilnehmer haben sich bereits für die Veranstaltung angemeldet. In drei parallel stattfindenden Workshops erarbeiten sie mit kompetenten Referenten der VBG und deren Partnern Kenntnisse über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Ein weiterer Programmpunkt ist die anschließende Leitfragendiskussion zur richtigen Organisation einer sicheren Veranstaltung mit Vertretern der VBG, des Landessportbundes Hessen und des Bistums Mainz. Für interessierte Verantwortliche in Ehrenamtsorganisationen steht für detaillierte Informationen auf www.vbg.de/forumehrenamt der Einladungsflyer zum Download bereit.

Das Wichtigste zum gesetzlichen Versicherungsschutz im Ehrenamt in Kürze:

  • Allgemein gilt, wer sich für seinen Verein, über die üblichen mitgliedschaftlichen Verpflichtungen hinaus, ehrenamtlich engagiert, ist schon bei wenigen Stunden Hilfe im Jahr unfallversichert.
  • Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine, wie zum Beispiel Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte in politischen Parteien und Gremien von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen sind nicht automatisch unfallversichert. Sie können sich freiwillig bei der VBG versichern und sich auf www.vbg.de/ehrenamt direkt bei der Unfallversicherung anmelden.

Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Interessierte auf der Website www.vbg.de/ehrenamt, per E-Mail ehrenamt@vbg.de oder telefonisch unter 040/5146-1970.



Frau Daniela Dalhoff
PR-Referentin
Tel.: 0 40 / 51 46 25 25
Fax: 0 40 / 51 46 22 55
E-Mail: Daniela.Dalhoff@vbg.de

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
gesetzliche Unfallversicherung
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
www.vbg.de

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen: www.vbg.de